Die Mobilfunkkonzessionen, welche 2012 an die Schweizer Mobilfunkbetreiberinnen vergeben wurden, laufen Ende 2028 aus. Diese Frequenzen aus den Bändern 800 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2100 MHz und 2600 MHz umfassen gut die Hälfte der heute zugeteilten Mobilfunkfrequenzen. Nach Auswertung der öffentlichen Konsultation von Ende 2023 hat die ComCom entschieden, diese «Bestandesfrequenzen» mit einer Ausschreibung neu zu vergeben – jedoch ohne neue Frequenzen aus den Bändern 6 GHz, 26 GHz und 40 GHz einzubeziehen (vgl. unten).
Eine Ausschreibung ermöglicht ein transparentes Verfahren, das allen, die im Schweizer Markt Mobilfunkdienste anbieten wollen, offensteht. Falls sich bei der Zulassung der Bewerberinnen zum Verfahren ergibt, dass die Nachfrage nach Frequenzen grösser ist als das Angebot, dann wird die Vergabe mittels Auktion erfolgen. Mit dieser Ausschreibung wird eine effiziente und wettbewerbsfördernde Zuteilung der freiwerdenden Frequenzen erreicht.
Die ComCom plant, die Nutzungsrechte an diesen Bändern im Jahr 2026 öffentlich auszuschreiben. Das BAKOM wird die Ausschreibung im Auftrag der ComCom vorbereiten. Die interessierten Kreise werden Gelegenheit erhalten, sich zum Entwurf der Ausschreibungsunterlagen zu äussern. Die Durchführung der Auktion ist für 2027 vorgesehen.
Öffentliche Konsultation
Im Dezember 2023 hat das Bundesamt für Kommunikation BAKOM im Auftrag der ComCom eine öffentliche Konsultation über die Vergabe der ab 2029 verfügbaren Mobilfunkfrequenzen und über das Interesse an neuem Spektrum in den Bändern 6 GHz, 26 GHz und 40 GHz durchgeführt. Der Ergebnisbericht zu dieser Konsultation wird heute vom BAKOM online publiziert (vgl. Link unten).
Die aktuellen Konzessionsinhaberinnen Salt, Sunrise und Swisscom hatten sich in ihren Stellungnahmen für eine Verlängerung der auslaufenden Frequenzen ausgesprochen.
Auch geht aus der öffentlichen Konsultation ein grosses Interesse der Mobilfunkbranche an zusätzlichen Frequenzen, insbesondere im 6 GHz Band hervor. Abklärungen des BAKOM haben jedoch ergeben, dass zumindest bis 2026 keine neuen Frequenzen für den Mobilfunk verfügbar gemacht werden können. Die Stellungnahmen haben auch gezeigt, dass nur ein beschränktes und nicht einheitliches Interesse an den Frequenzen in den Bändern 26 GHz und 40 GHz besteht.
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ist seit 1998 als Konzessions- und Marktregulierungsorgan im Fernmeldebereich tätig. Gemäss das Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 besteht die Kommission aus sieben vom Bundesrat ernannten Mitgliedern, die unabhängige Sachverständige sind.
Als unabhängige Behörde unterliegt die Kommission in ihren Entscheiden keinen Weisungen von Bundesrat und Departement. Beim Vollzug des Fernmelderechtes kann die Kommission das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beiziehen und ihm Weisungen erteilen. Die Kommission kann einzelne ihrer Aufgaben ans BAKOM delegieren.
Die ComCom ist gemäss FMG verpflichtet, die Konzession für die Grundversorgung im Fernmeldebereich periodisch auszuschreiben und über einen Kriterienwettbewerb zu vergeben. Aufgabe des Bundesrates ist es, den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik anzupassen.
Die Pressemitteilung Vorbereitung der Neuvergabe von Mobilfunkkonzessionen wurde publiziert von Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom am 09.07.2024 (Neunter Juli). Die Meldung Vorbereitung der Neuvergabe von Mobilfunkkonzessionen hat die ID News-HLP-16-1818060.
| Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Vorbereitung der Neuvergabe von ...' auf Swiss-Press.com |
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