Bereits im November 2004 hatte das aus Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch zusammengesetzte Schiedsgericht der grafischen Industrie festgestellt, dass die Bestreikung des Drucks von Facts gegen die im Gesamtarbeitsvertrag festgeschriebene absolute Friedenspflicht verstiess. Das gleiche Gericht lehnte jedoch im Februar 2007 eine Schadenersatzforderung, die der Arbeitgeberverband Viscom stellvertretend für Tamedia eingereicht hatte, mit der Begründung ab, dass ein Verband für seine Mitglieder keine solche Forderungen geltend machen kann.
Mit der Einwilligung in den nun getroffenen Vergleich erklären sich die beiden Parteien bereit, ein langwieriges Prozessverfahren zu beenden.
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Die Pressemitteilung Vergleich zwischen comedia und Tamedia im Verfahren Streik wurde publiziert von Tamedia am 07.05.2008 (Siebter Mai). Die Meldung Vergleich zwischen comedia und Tamedia im Verfahren Streik hat die ID News-HLP-7-278838.
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