Vergleich zwischen comedia und Tamedia im Verfahren Streik




Pressemitteilung



TX Group AG

Pressetitel

Vergleich zwischen comedia und Tamedia im Verfahren Streik

Verfasser / Quelle

Tamedia

Publikationsdatum

07.05.2008

Firmenporträt

TX Group AG


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07.05.2008, Bern und Zürich. Die Mediengewerkschaft comedia und das Schweizer Medienhaus Tamedia haben sich auf einen Vergleich im Gerichtsverfahren um Schadenersatz aus der Bestreikung des Drucks von Facts im August 2003 geeinigt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht überweist comedia Tamedia einen Betrag von 35'000 Franken zur Abgeltung der durch den Streik entstandenen Mehrkosten bei der Produktion und Auslieferung des Nachrichtenmagazins Facts (Nummer 35/2003). Ursprünglich hatte Tamedia einen Schadenersatz von 130 000 Fr. eingeklagt.


Bereits im November 2004 hatte das aus Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch zusammengesetzte Schiedsgericht der grafischen Industrie festgestellt, dass die Bestreikung des Drucks von Facts gegen die im Gesamtarbeitsvertrag festgeschriebene absolute Friedenspflicht verstiess. Das gleiche Gericht lehnte jedoch im Februar 2007 eine Schadenersatzforderung, die der Arbeitgeberverband Viscom stellvertretend für Tamedia eingereicht hatte, mit der Begründung ab, dass ein Verband für seine Mitglieder keine solche Forderungen geltend machen kann.

Mit der Einwilligung in den nun getroffenen Vergleich erklären sich die beiden Parteien bereit, ein langwieriges Prozessverfahren zu beenden.



Über TX Group AG

TX Group Wir stehen für interdisziplinäre Zusammenarbeit, Innovationskraft und dynamische Entwicklung. Mit unseren Angeboten schaffen wir Zugang und Perspektiven. Wir sind unabhängig und stolz auf unseren Beitrag zur freiheitlichen Selbstbestimmung der Menschen und zum demokratischen Gemeinwesen.

Die TX Group intensiviert ihr Engagement im Start-up-Bereich und wird in den nächsten Jahren weiter in innovative digitale Geschäftsmodelle investieren. Das Investment Committee und ein einheitlicher Prozess soll kompetente Investitionsentscheide sicherstellen. Mit Romy Schnelle konnte eine ausgewiesene Kennerin der internationalen Start-up-Szene als Vorsitzende gewonnen werden. Sie ist Partnerin des High-Tech Gründerfonds, dem führenden Frühphaseninvestor in Deutschland.


Quelle:
HELP.ch


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Quelle: Tamedia | Publiziert am 07.05.08 | Aktualisiert um 13:10 Uhr


Die Pressemitteilung Vergleich zwischen comedia und Tamedia im Verfahren Streik wurde publiziert von Tamedia am 07.05.2008 (Siebter Mai). Die Meldung Vergleich zwischen comedia und Tamedia im Verfahren Streik hat die ID News-HLP-7-278838.



Weitere Informationen und Links:

 TX Group AG (Firmenporträt)
 Artikel 'Vergleich zwischen comedia und Tamedia im ...' auf Swiss-Press.com




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