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Unique: Ablehnung des Gesuchs unverständlich




Pressemitteilung



Flughafen Zürich

Pressetitel

Unique: Ablehnung des Gesuchs unverständlich

Verfasser / Quelle

Unique

Publikationsdatum

03.07.2008

Firmenporträt

Flughafen Zürich


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03.07.2008, Seit Einführung der Südanflüge im Oktober 2003 wurde mit Hochdruck an einer Lösung für eine teilweise Entlastung dieser Anflüge gearbeitet. Die Ablehnung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit dem Argument der Sicherheit ist unverständlich, da das Gesuch sämtliche internationalen Sicherheitsanforderungen erfüllt.


Die einseitige deutsche Durchführungsverordnung (DVO) zwang Unique (Flughafen Zürich AG) im Oktober 2003 zur Einführung der Südanflüge, um den Flugverkehr auch während der deutschen Sperrzeiten aufrechterhalten zu können. Die morgendlichen Südanflüge – an Werktagen von 6 bis 7 Uhr, an Wochenenden und deutschen Feiertagen von 6 bis 9 Uhr – haben im Süden des Flughafens, in einem der dichtest besiedelten Gebiet des Kantons Zürich, verständlicherweise zu grossem Unmut und Unverständnis geführt.

Unique (Flughafen Zürich AG) setzte sich in der Folge mit Nachdruck dafür ein, Lösungen für ein alternatives Anflugverfahren zu finden. Ende Dezember 2004 reichte die Flughafenbetreiberin beim BAZL ein Gesuch für einen gekröpften Nordanflug mit Endanflug auf Sicht ein. Ziel des Gesuchs war es, die Gebiete mit morgendlichen Südanflügen zumindest teilweise zu entlasten. Der gekröpfte Nordanflug hätte zwar lediglich von 6 bis 7 Uhr und nur mit tieferer Kapazität durchgeführt werden können, Unique (Flughafen Zürich AG) hätte die Kapazitätseinbussen aber in Kauf genommen, um die Bevölkerung im Süden wenigstens teilweise zu entlasten. Dies ist nun vorderhand nicht möglich.

Der gekröpfte Nordanflug erfüllt alle internationalen Sicherheitsanforderungen. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass das Gesuch mit dem Argument der Sicherheit abgelehnt wurde. Im Rahmen der Gesuchsbehandlung durch das BAZL musste die Flughafenbetreiberin mehrmals Überarbeitungen nachreichen und mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand umfangreiche zusätzliche Abklärungen treffen. Für Unique (Flughafen Zürich AG) ist es deshalb schlicht unverständlich, dass der ablehnende Entscheid erst so spät gefällt wurde.



Über Flughafen Zürich

Als gemischtwirtschaftliches, börsenkotiertes Unternehmen betreibt die Flughafen Zürich AG die bedeutendste Verkehrs- und Begegnungsdrehscheibe der Schweiz - den Flughafen Zürich.

Die Flughafen Zürich AG stützt sich bei der Strategie und deren Umsetzung auf die drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft. Ziel ist es, dank dieser Betrachtungsweise die Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit sowie den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.

Sie agiert in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Kapazität, Komplexität und Lärm.

Der Flughafen Zürich als Schweizer Tor zur Welt ist ein Qualitätsflughafen im Herzen Europas und international, national sowie regional gut vernetzt. Für seine hervorragenden Dienstleistungen, die kurzen Umsteigewege, die Freundlichkeit des Personals, die Sauberkeit der Infrastruktur, die Zuverlässigkeit der Prozesse und weitere Qualitätsmerkmale erhält der Flughafen Zürich regelmässig Auszeichnungen.

Hinter dieser Leistung stehen rund 27’000 Mitarbeitende, die bei über 280 Flughafenpartnern täglich dafür sorgen, dass für Passagiere und Besucher jeder Aufenthalt am Flughafen Zürich zu einem positiven Erlebnis wird.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Unique: Ablehnung des Gesuchs unverständlich -

Quelle: Unique | Publiziert am 03.07.08 | Aktualisiert um 15:16 Uhr


Die Pressemitteilung Unique: Ablehnung des Gesuchs unverständlich wurde publiziert von Unique am 03.07.2008 (Driter Juli). Die Meldung Unique: Ablehnung des Gesuchs unverständlich hat die ID News-HLP-1-302978.



Weitere Informationen und Links:

 Flughafen Zürich (Firmenporträt)
 Artikel 'Unique: Ablehnung des Gesuchs unverständlich' auf Swiss-Press.com




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