Als Reaktion auf den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine hatte die EU am 18. Juli 2025 im Rahmen ihres 18. Sanktionspakets neue Massnahmen gegenüber Russland erlassen. Bereits am 12. August 2025 übernahm das WBF die in seiner Kompetenz stehenden Massnahmen des 18. Sanktionspaketes. Dabei wurden 14 natürliche Personen sowie 41 Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Zudem wurden gegen 105 neue Schiffe aus Drittstaaten Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverbote verhängt, 26 neue Entitäten strengeren Exportkontrollmassnahmen unterstellt sowie die Preisobergrenze für russisches Rohöl gesenkt.
Im WBF geht es einerseits um Wirtschaftsangelegenheiten und Handelspolitik. Zu diesem Bereich gehört auch die Landwirtschaftspolitik. Andererseits steht der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation im Fokus. Dazu kommen weitere Themen wie etwa das Wohnungswesen.
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.
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Quelle: Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung | Publiziert am 30.10.25 | Aktualisiert um 09:38 UhrDie Pressemitteilung Ukraine: Der Bundesrat setzt das 18. Sanktionspaket der EU um wurde publiziert von Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung am 30.10.2025 (Dreissigster Oktober). Die Meldung Ukraine: Der Bundesrat setzt das 18. Sanktionspaket der EU um hat die ID News-HLP-16-1823543.
| Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Ukraine: Der Bundesrat setzt das 18. ...' auf Swiss-Press.com |
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