UVEK senkt Kapitalzinssatz für Stromnetze




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbehörden

Pressetitel

UVEK senkt Kapitalzinssatz für Stromnetze

Verfasser / Quelle

UVEK

Publikationsdatum

12.03.2010

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbehörden


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12.03.2010, Die Verzinsung des für den Betrieb der Stromübertragungsnetze nötigen Kapitals wird auch in den nächsten Jahren nach der heute geltenden Methode berechnet. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will die Anpassung der Berechnungsformel erst im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes prüfen, die per 2014 in Kraft treten soll.


Für das kommende Jahr 2011 legt das UVEK den Zinssatz für die risikogerechte Entschädigung aufgrund der heutigen Berechnungsmethode auf 1.73% fest und senkt damit die Netznutzungskosten um rund 58 Millionen Franken.

Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den Kapitalkosten. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird in einem kalkulatorischen Zinssatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital), der aus einem risikolosen Zinssatz und einer risikogerechten Entschädigung zusammengesetzt ist.

Im März 2008 hatte der Bundesrat den Zinssatz für die risikogerechten Entschädigung für 2009 auf 1.93% festgelegt. Aufgrund der Strompreisdiskussionen im Herbst 2008 entschied der Bundesrat im Dezember 2008, diesen Zinssatz für Netze, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden, für die Dauer von fünf Jahren um einen Prozentpunkt zu reduzieren. Damit sorgte der Bundesrat für eine Senkung der Netznutzungskosten um mindestens 200 Millionen Franken pro Jahr. Keine Anpassung der Verzinsung für 2010

Gemäss Stromversorgungsverordnung passt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die risikogerechte Entschädigung nach Konsultation der Elektrizitätskommission (ElCom) jährlich entsprechend der Änderung der Marktrisikoprämie an. Aufgrund der globalen Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen auf die Börse veränderte sich die Marktrisikoprämie besonders stark, so dass das UVEK den Zinssatz für die risikogerechte Entschädigung für 2010 von 1.93% auf 1.67% hätte reduzieren müssen. Dadurch wären die Netznutzungskosten um rund 50 Millionen Franken gesunken. Das UVEK entschied jedoch, den Zinssatz erst per 2011 anzupassen. Hauptgrund dafür war, dass der Bundesrat mit der Revision der Stromversorgungsverordnung im Dezember 2008 bereits eine erhebliche Änderung der Berechnung der Kapitalkosten vorgenommen und die Anpassung für 2010 damit faktisch bereits vorweggenommen hatte.

Zudem sind aufgrund von Rekursen noch nicht alle Entscheide der ElCom vom Herbst/Winter 2008 rechtskräftig. Die dadurch verursachte Unsicherheit der Marktakteure wäre durch eine weitere Korrektur des WACC noch vergrössert worden. Und schliesslich hat sich durch die Wirtschaftskrise gezeigt, dass die heutige Berechnungsmethodik des WACC, die sich fast ausschliesslich auf die Marktrisikoprämie abstützt, sehr sensitiv auf Veränderungen des Aktienmarktes und das Branchenrisiko reagiert. Der WACC erfährt dadurch erhebliche Ausschläge mit entsprechenden Auswirkungen auf die Investitionsanreize der Branche in die Netze und somit die langfristigen Versorgungssicherheit.

Vorläufig keine Änderung der Berechnungsmethodik

In einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund (Preisüberwachung, Fachsekretariat ElCom, SECO), Strombranche (VSE, Swisselectric, Swissgrid) und Stromkonsumenten (Economiesuisse, GGS, SKS), diskutierte das Bundesamt für Energie (BFE) eine mögliche Änderung der Berechungsmethodik für den WACC. Die neue Methodik sollte wissenschaftlich gut abgestützt sein, eine grössere Transparenz und Nachvollziehbarkeit bringen sowie eine Glättung der Zinssatzentwicklung ermöglichen. Diese neue Methodik wurde Ende 2009 in eine Ämterkonsultation und Mitte Februar 2010 in eine Anhörung geschickt. Die konsultierten Stellen aus Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft begrüssten zwar die bessere Transparenz der Methodik und die erzielte Glättung der Zinssatzentwicklung. Unbestritten war auch die Wichtigkeit von Investitionen in die Netze. Die Dringlichkeit der vorgeschlagenen Änderung wurde jedoch von der Mehrheit verneint.

Aufgrund dieser Ergebnisse hat das UVEK entschieden, zum heutigen Zeitpunkt auf eine Revision der WACC-Berechnungsmethodik zu verzichten. Die Frage der Investitionsanreize soll jedoch unter Einbezug weiterer möglicher Instrumente im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (siehe Medienmitteilung UVEK vom 18.11.2009) weiter untersucht und mit der Thematik der Anreizregulierung abgestimmt werden.

Risikogerechte Entschädigung sinkt 2011 auf 1.73%

Gemäss Entscheid des UVEK wird die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals nach der bisherigen Methode berechnet. Aufgrund der veränderten Marktrisikoprämie legt das UVEK nach Konsultation der ElCom und des Preisüberwachers den Zinssatz für 2011 auf 1.73% fest (-0.2% gegenüber Zinssatz 2010). Die Festlegung erfolgt in der ,Verordnung des UVEK über die risikogerechten Entschädigung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte". Diese Verordnung tritt am 16. März 2010 in Kraft.

Netznutzungskosten sinken um 58 Millionen Franken

Gemäss provisorischer Berechnung des BFE ergibt sich damit für das Tarifjahr 2011 ein WACC von insgesamt 4.26% (bisher 4.55%, zusammengesetzt aus risikolosem Zinssatz und risikogerechter Entschädigung). Durch diese Senkung des WACC um 0.29 Prozentpunkte reduzieren sich die anrechenbaren Kapitalkosten der Netzbetreiber 2011 gegenüber dem laufenden Jahr um rund 58 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Wert ist jedoch provisorisch, da der WACC 2011 gemäss Weisung der ElCom von den Netzbetreibern aufgrund der aktuellsten Daten für die 10-jährigen Bundesobligationen noch definitiv gerechnet werden muss.



Über Schweizerische Bundesbehörden

Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG UVEK senkt Kapitalzinssatz für Stromnetze -

Quelle: UVEK | Publiziert am 12.03.10 | Aktualisiert um 16:29 Uhr


Die Pressemitteilung UVEK senkt Kapitalzinssatz für Stromnetze wurde publiziert von UVEK am 12.03.2010 (Zwölfter März). Die Meldung UVEK senkt Kapitalzinssatz für Stromnetze hat die ID News-HLP-28-781084.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt)
 Artikel 'UVEK senkt Kapitalzinssatz für Stromnetze' auf Swiss-Press.com




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