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UVEK: Freie Wahl der Set-Top-Box




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbehörden

Pressetitel

UVEK: Freie Wahl der Set-Top-Box

Verfasser / Quelle

UVEK

Publikationsdatum

10.02.2010

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbehörden


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10.02.2010, Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eröffnet die Anhörung zu einer Gesetzesänderung, welche den Nutzerinnen und Nutzern von digitalem Fernsehen den Einsatz einer frei wählbaren Set-Top-Box erlaubt. Die interessierten Kreise können ihre Stellungnahmen bis zum 10. Mai 2010 beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) einreichen.


Für den Empfang von digitalem Fernsehen braucht es ein Empfangsgerät (Set-Top-Box), welches die digitalen Signale im Fernsehgerät sichtbar macht und verschlüsselte Programme entschlüsselt. Der Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass Nutzerinnen und Nutzer in der Wahl des Empfangsgerätes frei sind und für den Empfang eines bestimmten Digitalfernsehangebotes z.B. nicht mehr zwingend die Set-Top-Box ihres Kabelnetzanbieters benutzen müssen.

Wenn die Anbieter von digitalem Fernsehen nicht auf eine Verschlüsselung verzichten wollen, sollen sie neu verpflichtet werden, ihren Kundinnen und Kunden ein Grundangebot von mindestens 50 Fernsehprogrammen anzubieten, das sie auch mit frei erhältlichen Set- Top-Boxen konsumieren können. Dies erfordert das Anbieten eines so genannten Zugangsberechtigungssystems, welches über eine Steckkarte in die Set-Top-Box eingeführt werden kann. Dieses Angebot darf insgesamt nicht teurer sein als der Abonnementspreis für das Grundangebot mit eigener Set-Top-Box.

Für Fernmeldedienstanbieter, die ihre Programme über das Internet Protokoll (z.B. Swisscom TV) verbreiten, wird diese Verpflichtung für zwei Jahre ausgesetzt. Eine befristete Ausnahmeregelung rechtfertigt sich aus technischen Gründen und wegen des noch fehlenden Set-Top-Boxen-Marktes.

Mit dieser Gesetzesänderung wird das Anliegen der Motion umgesetzt, die 2007 von Frau Ständerätin Sommaruga eingereicht und im Sommer 2009 vom Parlament mit abgeändertem Text an den Bundesrat überwiesen worden ist.



Über Schweizerische Bundesbehörden

Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG UVEK: Freie Wahl der Set-Top-Box -

Quelle: UVEK | Publiziert am 10.02.10 | Aktualisiert um 14:37 Uhr


Die Pressemitteilung UVEK: Freie Wahl der Set-Top-Box wurde publiziert von UVEK am 10.02.2010 (Zehnter Februar). Die Meldung UVEK: Freie Wahl der Set-Top-Box hat die ID News-HLP-28-756596.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt)
 Artikel 'UVEK: Freie Wahl der Set-Top-Box' auf Swiss-Press.com




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