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THG-Revision: Botschaft verabschiedet




Pressemitteilung



Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Pressetitel

THG-Revision: Botschaft verabschiedet

Verfasser / Quelle

Staatssekretariat für Wirtschaft - SECO

Publikationsdatum

27.06.2008

Firmenporträt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO


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27.06.2008, Bern. Zahlreiche technische Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) tragen zu überhöhten Preisen in der Schweiz bei. Deshalb hat der Bundesrat am 25. Juni 2008 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) verabschiedet. Die geplante Revision dürfte der Schweizer Volkswirtschaft einen Wachstumsimpuls von mehr als 0.5% des Bruttoinlandproduktes (BIP) verleihen.


Technische Handelshemmnisse gegenüber der EG wurden in der Schweiz bisher auf zwei Arten abgebaut: einerseits über die zunehmende Harmonisierung der Schweizer Produktevorschriften mit denjenigen der EG sowie andererseits mit dem mit der EG abgeschlossenen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Trotzdem bestehen immer noch zahlreiche technische Handelshemmnisse mit der EG, die zu überhöhten Preisen und Wettbewerbsbehinderungen in der Schweiz beitragen. Deshalb soll das THG revidiert werden.

Einführung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" Kern der Vorlage ist eine dritte Methode zum Abbau technischer Handelshemmnisse, nämlich die autonome Einführung des sogenannten "Cassis-de-Dijon-Prinzips". "Autonom" heisst, dass das Prinzip einseitig auf bestimmte Einfuhren aus der EG und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angewendet wird: Produkte, die in der EG bzw. im EWR rechtmässig in Verkehr gesetzt worden sind, sollen grundsätzlich auch in der Schweiz ohne zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren können. Voraussetzung ist, dass diese Produkte kein erhebliches Risiko für überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere den Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder der KonsumentInnen, darstellen. Damit können auch solche Produkte in der Schweiz angeboten werden, für welche die Vorschriften nicht mit der EG harmonisiert sind oder kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen besteht. Es sind dies insbesondere Kosmetika, Textilien, Bekleidung, Lebensmittel sowie Möbel. Weitere wichtige Änderungen der Revision betreffen die Vereinfachung der Produktinformation und der Zulassungsverfahren.

Keine Benachteiligung von Schweizer Produzenten Um die Schweizer Produzenten nicht zu benachteiligen (Vermeidung der so genannten "Inländerdiskriminierung"), werden folgende Massnahmen getroffen:

Schweizer Sondervorschriften werden im Rahmen der THG-Revision und darüber hinaus konsequent abgebaut; Schweizer Unternehmen soll ermöglicht werden, ihre für den Export nach Produktvorschriften der EG oder eines EG-/EWR-Mitgliedstaats hergestellten Erzeugnisse auch in der Schweiz anzubieten;

Sonderregelung für Lebensmittel: Lebensmittel, die nach den technischen Vorschriften der EG oder eines EG- oder EWR-Mitgliedstaats hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr sind, sollen Zugang zum schweizerischen Markt haben, wenn sie über eine vom Bundesamt für Gesundheit erteilte Bewilligung verfügen. Diese wird als Allgemeinverfügung erlassen, auf die sich sowohl Importeure wie inländische Produzenten berufen können.

Benachteiligungen von Unternehmen, die ausschliesslich für den schweizerischen Markt produzieren, werden so vermieden.

Vereinfachungen für zulassungspflichtige Produkte Wie in der EG soll das "Cassis-de-Dijon-Prinzip" nicht auf zulassungspflichtige Produkte angewendet werden. Stattdessen sollen die Zulassungsverfahren für im Ausland nach gleichwertigen Vorschriften bereits zugelassene Produkte, insbesondere bei den Arzneimitteln im Rahmen entsprechender Gesetzes- oder Verordnungsrevisionen vereinfacht werden.

Vereinfachte Produktinformation Da zahlreiche technische Handelshemmnisse auch auf Vorschriften für die Produktinformation zurückzuführen sind, werden im THG neu Grundsätze für deren Ausgestaltung festgelegt. Die Produktinformation soll - in Anlehnung an die heute geltende Regelung für Lebensmittel - nur in einer Schweizer Amtssprache abgefasst werden müssen. Einzig Warn- und Sicherheitshinweise, einschliesslich der für die Sicherheit von Personen relevanten Anleitungen, können in der bzw. den Amtssprachen des Verkaufsortes verlangt werden.

THG-Revision bringt substantielles zusätzliches Wirtschaftswachstum Die Vorlage ist ein zentrales Element der bundesrätlichen Wachstumspolitik. Mit einem erwarteten Wachstumseffekt von über 0.5% des BIP gehört sie zu denjenigen Massnahmen der laufenden Legislatur, welche das grösste Wachstumspotential aufweisen. Zusätzliches Wachstum ist vor allem über Preissenkungen durch billigere Importe, höheren Wettbewerb auf dem Schweizer Binnenmarkt und die Ausschöpfung von Grössenvorteilen durch Schweizer Unternehmen zu erwarten.



Über Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG THG-Revision: Botschaft verabschiedet -

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft - SECO | Publiziert am 27.06.08 | Aktualisiert um 11:56 Uhr


Die Pressemitteilung THG-Revision: Botschaft verabschiedet wurde publiziert von Staatssekretariat für Wirtschaft - SECO am 27.06.2008 (Siebenundzwanzigster Juni). Die Meldung THG-Revision: Botschaft verabschiedet hat die ID News-HLP-31-300651.



Weitere Informationen und Links:

 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Firmenporträt)
 Artikel 'THG-Revision: Botschaft verabschiedet' auf Swiss-Press.com




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