Viele Leute haben sich in der Coronazeit ein Haustier angeschafft. Was aber, wenn man wieder Reisen kann und darf und seinen Hund, die Katze oder sogar sein Pferd oder Pony in die Ferien mitnehmen will? Je nach Tier und Reisedauer gilt es Vorschriften zu beachten. Ferien mit dem Haustier müssen deshalb gut und im Vorfeld geplant werden. Nicht zu vergessen: Eine Reise ist in den meisten Fällen mit einer Belastung für das Tier verbunden.
Reisen mit Hund, Katze oder Kleintieren im Auto
Der Transport von Hunden und kleineren Heimtieren wie Katzen im Auto unterliegt neben dem Tierschutzrecht auch der der Strassenverkehrsgesetzgebung. Unter dieser gelten Tiere als Ladung und müssen so gesichert werden, dass sie während des Transports niemanden gefährden können. Wichtig das Tiere so zu transportieren, dass eine Ablenkung der lenkenden Person nicht möglich ist und die Aufmerksamkeit auf den Strassenverkehr gerichtet bleibt. Lautsprecher im Aufenthaltsbereich des Hundes oder anderen Tieren im Auto sollten ausgeschaltet bleiben den man sollte bedenken, dass Hunde und Katzen ein viel sensibleres Gehör haben als wir Menschen. Wenn immer möglich sollte im Schatten parkiert werden. Aus Sicherheitsgründen und insbesondere wegen der Überhitzungsgefahr darf ein Tier nie alleine im Auto zurücklassen werden.
Reisen mit dem Hund im ÖV?
Hunden dürfen in der Schweiz in öffentlichen Verkehrsmitteln mitreisen. Zu beachten ist die kantonale Hundegesetzgebung. Diese kann zum Beispiel vorschreiben, dass Hunde im ÖV an der Leine zu führen sind und zusätzlich einen Maulkorb tragen müssen. Bei Auslandreisen muss man sich im Vorfeld über das im Reiseland geltende Recht informieren. In vielen europäischen Ländern ist das Führen an der Leine in Kombination mit einem Maulkorb vorgeschrieben.
Fliegen mit Hund oder Katze?
In der Regel dürfen Hunde und
Katzen mit dem Flugzeug befördert
werden. Die internationale Luftfahrtbehörde (IATA -
Grundsätzliches zum Transport von Pferden, Ponys oder Eseln
Für den Transport von Pferden können verschiedene Fahrzeuge eingesetzt werden. Jedoch müssen diese vorab von einem Strassenverkehrsamt geprüft worden sein. Bei einem klassischen Pferdetransporter bis 3,5 Tonnen Gewicht mit entsprechender Immatrikulation "Pferdetransport" sind aus Sicht des Strassenverkehrsamtes sämtliche Bedingungen für den Pferdetransport erfüllt. Aber Achtung: Wie beim Anhänger bestätigt auch dieser Eintrag im Fahrzeugausweis in keiner Weise, dass beim Prüfen auch die tierschutzrelevanten Punkte, wie zum Beispiel die Beschaffenheit der Rampen, Mindestmasse usw., kontrolliert wurden. Fahrzeughalter und Fahrzeuglenker sind verpflichtet, die vonseiten der Tierschutzgesetzgebung geltenden Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Die Prüfung durch das Strassenverkehrsamt bestätigt lediglich, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist.
Während dem Pferdetransport: Was es sonst noch zu beachten gibt:
Der Pferdetransporter muss für den Transport von Pferden, Ponys oder Eseln genügend eingestreut werden und das Tier muss während des Transports mit einem Halfter angebunden sein. Die Anbindung über ein Vorrichtung am Hals sowie Knotenhalfter sind dabei verboten.
Welche Regeln oder Vorgaben gelten bei der Ausreise und der Wiedereinreise mit einem Heimtier für die Schweiz?
Bei der Einfuhr von Tieren in die Schweiz gelten Zoll- und veterinärpolizeiliche Einfuhrbestimmungen. Der Grund für die teilweise sehr strengen Bestimmungen liegt in der Verhinderung von Tierseuchen. Hunde, Pferde und Katzen müssen mit einem den europäischen ISO-Normen entsprechenden Mikrochip gekennzeichnet sein. Ebenso müssen notwendige Impfungen vorher getätigt worden und im mitzuführenden EU- Heimtierausweis / Tierpass eingetragen sein. Die Einreise von Jungtieren (Hund oder Katze) ist auch ohne Tollwutimpfung möglich. Die Tiere müssen aber jünger als 12 Wochen und entweder in Begleitung ihrer Mutter sein oder es liegt eine tierärztliche Bestätigung vor, welche bescheinigt, dass die Jungtiere ständig am Geburtsort gehalten wurden und nie Kontakt mit wild lebenden Tieren mit Tollwutrisiko hatten. Werden Pferde über die Landesgrenzen transportiert, wird in jedem Fall eine Bewilligung des kantonalen Veterinärdienstes verlangt. Diese Vorgabe steht im Zusammenhang mit der EU-Verordnung 01/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport.
Gut zu wissen
Grundsätzlich und unabhängig von Verkehrsmittel und Tier gilt:
- Es steht immer ausreichend Platz für den Vierbeiner zur Verfügung
- Tiere müssen so transportiert werden, dass sie nicht leiden oder sich verletzt können
- Es muss genügen Trinkwasser angeboten werden
- Die Tiere sind vor übermässigen Witterungseinflüssen wie z. B. Hitze, Kälte, Feuchtigkeit oder Zugluft zu schützen
- Der Transport muss schonend und ohne Verzögerungen durchgeführt werden
- An Pausen und regelmässige Bewegung und das Versäubern ist zu denken
Nicht nur in der Schweiz ist das Reisen mit gewissen Hunderassen aufgrund der unterschiedlichen kantonalen Hundebestimmungen erschwert. Auch einige europäische Länder verbieten ausdrücklich die Einreise für bestimmte Hunderassen.
Im Mittelmeerraum oder in Osteuropa ist das Ansteckungsrisiko für Infektionskrankheiten erhöht. Es ist deshalb sinnvoll sich vor der Reise beim Tierarzt über die Krankheitsrisiken im Ferienland und über eine mögliche Prophylaxe zu informieren. Bei der Einreise in die EU ist eine Tollwutprophylaxe übrigens zwingend notwendig.
Mehr Informationen auf der Webseite
des Bundesamtes für Veterinärwesen (
Pressekontakt:
Sarah
Wahlen
Mediensprecherin TCS
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Die Pressemitteilung TCS - Reisen mit Tieren: Gute Planung ist die halbe Miete wurde publiziert von TCS am 02.07.2021 (Zweiter Juli). Die Meldung TCS - Reisen mit Tieren: Gute Planung ist die halbe Miete hat die ID News-HLP-3-1805310.
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