Swisscom: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab




Pressemitteilung



Swisscom AG

Pressetitel

Swisscom: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab

Verfasser / Quelle

Swisscom

Publikationsdatum

19.02.2009

Firmenporträt

Swisscom AG


- - - - - - - - - - START HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG - - - - - - - - - -

19.02.2009, Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung der Eidgenössischen Kommunikationskommission und der Wettbewerbskommission, Swisscom müsse den schnellen Bitstrom-Zugang zu regulierten Bedingungen anbieten. Swisscom akzeptiert das richterliche Verdikt und wird den Bitstrom-Zugang nun auch zu regulierten Bedingungen anbieten. Unabhängig von den Entscheiden der Behörden baut Swisscom ihre moderne Netzinfrastruktur weiterhin mit Hochdruck aus.


Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hatte Swisscom gestützt auf das revidierte Fernmeldegesetz mit ihrer Teilverfügung vom 21. November 2007 zu einem regulierten Bitstromzugang für alternative Anbieter verpflichtet. Dabei stützte sich die ComCom auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (Weko), wonach Swisscom eine beherrschende Stellung im Breitbandmarkt einnehme. Gegen die Verfügung der ComCom hatte Swisscom am 7. Januar 2008 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Swisscom akzeptiert den Entscheid - regulierter Bitstromzugang noch in diesem Jahr möglich

Wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden hat, haben Weko und ComCom die strittige Frage der Marktbeherrschung von Swisscom ausreichend untersucht. Swisscom hat den Entscheid der Weko und der ComCom ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen, weil die Rekurskommission der Weko im Jahr 2005 den Vorwurf der Marktbeherrschung als nicht erwiesen erachtete. Swisscom vertritt die Auffassung, dass sie aufgrund des Infrastruktur- und Dienstewettbewerbs in der Schweiz keine marktbeherrschende Stellung einnimmt.

Swisscom akzeptiert jedoch den Entscheid und wird den regulierten Bitstrom-Zugang nun ermöglichen. Dazu sind jedoch umfangreiche technische und vertragliche Vorarbeiten nötig. Swisscom rechnet damit, dass den alternativen Fernmeldeanbietern die entsprechenden Vertragswerke innert drei bis vier Monaten zugestellt werden können. Damit könnte der regulierte Bitstromzugang auf November 2009 realisiert werden. Mit Blick auf das laufende ADSL-Verfahren bestreitet Swisscom einen Missbrauch der nun festgestellten Marktbeherrschung und die vom Weko-Sekretariat angedrohte Sanktion von CHF 237 Mio.

Bereits rund zwei Millionen Anschlüsse sind entbündelungsfähig Swisscom bietet ihren Mitbewerbern schon seit Jahren attraktive Wiederverkaufsangebote für Breitbanddienste auf kommerzieller Basis an. Neben dem Wettbewerb mit Kabelnetzbetreibern und Elektrizitäts- und Stadtwerken steht Swisscom damit auch im Dienstewettbewerb mit rund 30 Internet-Anbietern. Bis heute sind über 40'000 Anschlüsse schweizweit komplett entbündelt. Mehr als 60% aller Anschlüsse sind heute schon bereit für die Entbündelung. Swisscom baut ihre Glasfaserinfrastruktur (FTTH) weiterhin mit Nachdruck aus und trägt damit entscheidend dazu bei, dass die Schweiz bei Qualität und Abdeckung von Breitbanddiensten auch weiterhin eine international führende Rolle einnimmt.



Über Swisscom AG

Swisscom ist das führende Telekommunikations- und eines der führenden IT- Unternehmen der Schweiz mit Sitz in Ittigen nahe der Hauptstadt Bern.

Swisscom ist nur in der Schweiz und Italien tätig. Beteiligungen im Ausland sind für Swisscom nach Vorgabe des Bundesrates nur möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine strategische Logik aufweisen.

In der Schweiz bietet Swisscom Privatkunden Breitbanddienste, TV, Mobilfunk und umfassende Services an. Für Geschäftskunden umfasst das Angebot Netz-, Cloud- und ICT-Dienstleistungen.

In Italien bietet Swisscom mit Fastweb Privatkunden Breitbanddienste, TV und Mobilfunk an und Geschäftskunden ein umfassendes Angebot an ICT-, Cloud- und Sicherheitsdiensten.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Swisscom: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab -

Quelle: Swisscom | Publiziert am 19.02.09 | Aktualisiert um 11:42 Uhr


Die Pressemitteilung Swisscom: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab wurde publiziert von Swisscom am 19.02.2009 (Neunzehnter Februar). Die Meldung Swisscom: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab hat die ID News-HLP-25-472806.



Weitere Informationen und Links:

 Swisscom AG (Firmenporträt)
 Artikel 'Swisscom: Bundesverwaltungsgericht weist ...' auf Swiss-Press.com




Air Wick Freshmatic Cotton

CHF 7.95 statt 14.95
Lidl Schweiz AG    Lidl Schweiz AG

Barilla Tomatensauce Napoletana

CHF 6.00 statt 9.00
Coop-Gruppe Genossenschaft    Coop-Gruppe Genossenschaft

BIC Soleil Colour Collection 3-Klingen-Damenrasierer

CHF 5.95 statt 9.10
Denner AG    Denner AG

Blue Brand Choko Snack

CHF 5.50 statt 7.00
Denner AG    Denner AG

Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel

CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund    Migros-Genossenschafts-Bund

Crosswave Fahrradschloss Veloschloss

CHF 7.90 statt 9.90
Migros-Genossenschafts-Bund    Migros-Genossenschafts-Bund

Alle Aktionen »
2
11
12
25
28
37
6

Nächster Jackpot: CHF 13'400'000


6
9
11
32
49
2
10

Nächster Jackpot: CHF 148'000'000


Aktueller Jackpot:




Abonnieren Sie unseren News­letter



Newsletter