News Abo





Swiss Fibre Net: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Swisscom ab




Pressemitteilung



Swiss Fibre Net AG

Pressetitel

Swiss Fibre Net: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Swisscom ab

Verfasser / Quelle

Swiss Fibre Net

Publikationsdatum

06.10.2021

Firmenporträt

Swiss Fibre Net AG


- - - - - - - - - - START HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG - - - - - - - - - -

06.10.2021, Bern - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 5. Oktober 2021 eine Beschwerde der Swisscom zu den durch die WEKO verhängten, vorsorglichen Massnahmen betreffend den Weiterausbau des FTTH- Glasfasernetzes abgewiesen. Die Swiss Fibre Net AG (SFN) begrüsst diesen Entscheid des Gerichts: Bis zu einem rechtskräftigen WEKO-Entscheid über mögliche Massnahmen darf die Swisscom neue Glasfasernetze nur im Rahmen der durch die vorsorglichen Massnahmen definierten Richtlinien bauen.


Verschiedene Telekomanbieter bauen ihre Glasfasernetze in der Schweiz aus. Swisscom wendet dabei in Gebieten, welche sie alleine ausbaut, eine Technologie an, die einigen Mitbewerbern keinen direkten (passiven) Zugang zu ihrer Netzwerkinfrastruktur erlaubt. Dies hindert diese Telekom- Mitbewerber in der Weiterentwicklung eines offenen Glasfasernetzes - namentlich in Gemeinden und Regionen, die heute in Bezug auf die Breitbandanschlüsse unterversorgt sind.

Richtigerweise erachtet die WEKO deshalb die Vorgehensweise der Swisscom als markt- und innovationseinschränkend für weitere Telekomanbieter. Denn nicht nur Telekom-Mitbewerber, sondern insbesondere deren Kundinnen und Kunden werden durch das Vorgehen der Swisscom benachteiligt: Sie werden damit teilweise in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt.

Andreas Waber, CEO der Swiss Fibre Net AG, sagt: "Es ist ein guter Tag für den offenen Wettbewerb im Infrastrukturbereich in der Schweiz; der Entscheid freut uns". Die WEKO habe mit ihrem Entscheid vom Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Glücklicherweise sei auch das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation gefolgt. Es lehne eine entsprechende Beschwerde der Swisscom ab. "Nun ist die Swisscom gefordert, mit möglichen Drittinvestoren tragfähige Lösungen für einen diskriminierungsfreien Zugang der neu zu erstellenden Glasfasernetze zu verhandeln und abzuschliessen. Dies fördert zusätzlich den Infrastrukturwettbewerb in der Schweiz und führt zu mehr Innovation und Wettbewerb".

Offene Netze fördern Wettbewerb

Das konsequente Vorgehen der WEKO und des Bundesverwaltungsgerichts ist wichtig: Gerade im Telekommarkt ist ein gut funktionierender Wettbewerb zentral. Swisscom darf ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen. Swiss Fibre Net setzt sich für einen offenen Netzzugang von Glasfaser für alle Mitbewerber ein.

Pressekontakt:

Andreas Waber

CEO Swiss Fibre Net AG

andreas.waber@swissfibrenet.ch

+41 79 668 90 78



Über Swiss Fibre Net AG

Die Schweiz benötigt ein flächendeckendes FTTH-Netz, um den steigenden Bandbreiten-Bedürfnissen gerecht zu werden und um im internationalen Standortwettbewerb weiterhin ganz vorne mitspielen zu können.

Volkswirtschaftlich sinnvoll ist der Bau und Betrieb eines einzigen FTTH-Netzes, welches für alle Telekomanbieter diskriminierungsfrei zugänglich ist. So entsteht fairer Wettbewerb unter den Telekomanbietern, der den Endkunden die beste Leistung bei geringsten Kosten bringt.

Die Swiss Fibre Net AG ist ein Gemeinschaftsunternehmen lokaler Energieversorger und Kabelnetz-betreiber in der Schweiz. Sie verbindet die lokalen Glasfasernetze ihrer Netzpartner zum grossflächigen, homogenen und offenen "Swiss Fibre Net" und bietet dieses diskriminierungsfrei national tätigen Telekomanbietern zur Nutzung an. Damit ist die Swiss Fibre Net AG Garantin für den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Swiss Fibre Net: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Swisscom ab -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 06.10.2021 | Aktualisiert um 08:41 Uhr


Die Pressemitteilung Swiss Fibre Net: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Swisscom ab wurde publiziert von Swiss Fibre Net am 06.10.2021 (Sechster Oktober). Die Meldung Swiss Fibre Net: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Swisscom ab hat die ID News-HLP-4-1806320.



Weitere Informationen und Links:

 Swiss Fibre Net AG (Firmenporträt)
 Artikel 'Swiss Fibre Net: Bundesverwaltungsgericht weist ...' auf Swiss-Press.com




Air Wick Freshmatic Cotton

CHF 7.95 statt 14.95
Lidl Schweiz AG    Lidl Schweiz AG

Capri-Sun Multivitamin

CHF 16.95 statt 26.95
Denner AG    Denner AG

Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel

CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund    Migros-Genossenschafts-Bund

Crosswave Fahrradschloss Veloschloss

CHF 7.90 statt 9.90
Migros-Genossenschafts-Bund    Migros-Genossenschafts-Bund

Denner Milchdrink

CHF 7.80 statt 9.30
Denner AG    Denner AG

Ferrero Nutella

CHF 3.49 statt 3.99
Lidl Schweiz AG    Lidl Schweiz AG

Alle Aktionen »
1
12
22
29
30
37
4

Nächster Jackpot: CHF 12'500'000


22
29
31
39
46
3
7

Nächster Jackpot: CHF 117'000'000


Aktueller Jackpot:




Abonnieren Sie unseren News­letter



Newsletter