Gemäss einem neuen Gutachten der Universität Zürich verstösst diese Methode gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot und das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit. Sunrise zieht daher den ComCom-Entscheid vor das Bundesverwaltungsgericht.
Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom hat in ihrem Entscheid vom 1. Dezember 2009 gestützt auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission die Marktbeherrschung der Swisscom auf dem gesamten Kabelkanalisationsnetz festgestellt - und dabei die Netzzugangspreise gesenkt. Die ComCom akzeptiert bei der Preisberechnung weiterhin eine vollständige Neubewertung sämtlicher Anlagen. Dies ermöglicht der Ex-Monopolistin eine erneute Abschreibung längst amortisierter Investitionen und generiert dadurch ungerechtfertigte Gewinne (Monopolrente). Diese Praxis wird denn auch von einer breiten Front kritisiert: Sowohl Experten – unter anderen der Preisüberwacher – als auch Konsumenten- und Wirtschaftskreise fordern inzwischen eine Praxisänderung. Sunrise lässt den ComCom-Entscheid deshalb vom Bundesverwaltungs-gericht prüfen. Die Beschwerdeschrift wurde von Sunrise am 18. Januar 2010 eingereicht.
Gutachten der Uni Zürich belegt: Methode verstösst gegen das Diskriminierungsverbot
Gestützt wird der Gang vors Bundesverwaltungsgericht durch ein neues Gutachten der Universität Zürich. Darin kommt der Gutachter zum Schluss, dass weder das Fernmeldegesetz noch die Fernmeldeverordnung die von der ComCom gewählte Bewertungspraxis vorschreiben. Vielmehr fordere der Gesetzgeber eine nicht-diskriminierende Methode, die wirksamen Wettbewerb fördert und sich an den tatsächlichen Kosten orientiert. Die derzeit angewandte Methode verstosse daher gegen das Diskriminierungsverbot im Fernmeldegesetz.
Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit verletzt
Weiter stellt das Gutachten der Uni Zürich fest, die angewandte Preiskalkulation verletze die in der Verfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit, an welche die Swisscom als Staatsbetrieb gebunden ist. Insgesamt verhindere die aktuelle Behördenpraxis im Ergebnis die Verwirklichung einer Wettbewerbsordnung im Fernmeldemarkt.
Der jüngste Entscheid der ComCom zeigt erneut, dass Swisscom kraft ihrer marktbeherrschenden Stellung versucht, die Wettbewerber durch überhöhte Preise von den Netzen fernzuhalten. Damit verhindert der Ex-Monopolist fairen Wettbewerb und tiefere Preise für die Konsumenten.
Dank den kontinuierlichen Investitionen in die Entbündelung der Letzten Meile erreicht Sunrise mittlerweile über drei Millionen Schweizer Haushalte. Sunrise nutzt dies für innovative und preisgünstige Angebote. Deshalb ist sie – wie auch andere Mitbewerber - auf nicht-diskriminierende Bedingungen gegenüber der Ex-Monopolistin angewiesen.
Sunrise ist das grösste nichtstaatlich-kontrollierte Telekommunikationsunternehmen der Schweiz und bietet ihre Mobilfunk-, Internet-, TV- und Festnetzdienste Privat- und Businesskunden an.
Sunrise TV - Fernsehen, das mitdenkt, Internet - schnellstes Internet zum besten Preis, Mobile - Jederzeit das Abo wechseln, Festnetz.
Sunrise will die beliebteste Telekomanbieterin werden. Deshalb positioniert sich Sunrise als The Unlimited Company, die neue Massstäbe setzt und für die Kunden Grenzen im digitalen Alltag aufhebt. Sunrise geht dabei ihren Werten entsprechend mutig, intuitiv und positiv voran.
Die Pressemitteilung Sunrise fordert tiefere Preise und zieht den neusten ComCom-Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter wurde publiziert von Sunrise am 20.01.2010 (Zwanzigster Januar). Die Meldung Sunrise fordert tiefere Preise und zieht den neusten ComCom-Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter hat die ID News-HLP-25-740398.
Sunrise GmbH (Firmenporträt) | |
Artikel 'Sunrise fordert tiefere Preise und zieht den ...' auf Swiss-Press.com |
Kinder aus Villmergen und Bünzen für den Sternenwochen-Award nominiert
UNICEF Schweiz und Liechtenstein, 25.04.2024 Comparis.ch AG, 25.04.2024Auswirkung von steigenden Zinsen auf den Wohnungsbau
Bundesamt für Wohnungswesen BWO, 25.04.2024
22:52 Uhr
Spezialisten der Armee holten 30 Tonnen Munition aus dem Berg »
22:02 Uhr
Riebli wird Präsident der SVP BL – Sieg für rechten Flügel »
18:11 Uhr
Verkauf der Mibelle: Die Seifenfabrik, die den Migros-Rahmen ... »
15:01 Uhr
KOMMENTAR - Weko büsst Swisscom: Denn sie wusste, was sie tut – ... »
Barilla Tomatensauce Napoletana
CHF 6.00 statt 9.00
Coop-Gruppe Genossenschaft
BIC Soleil Colour Collection 3-Klingen-Damenrasierer
CHF 5.95 statt 9.10
Denner AG
Blue Brand Choko Snack
CHF 5.50 statt 7.00
Denner AG
Buitoni Piccolinis
CHF 3.95 statt 4.95
Lidl Schweiz AG
Crosswave Fahrrad-Reiniger Reinigungsmittel
CHF 9.50 statt 11.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Crosswave Fahrradschloss Veloschloss
CHF 7.90 statt 9.90
Migros-Genossenschafts-Bund
Aktueller Jackpot: