Der Konsumentenschutz fordert, dass Krankenkassen ab sofort korrekt abrechnen und zu Unrecht erhobene Beträge rückerstatten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), welches diese Praxis ausdrücklich tolerierte, muss seine Rolle als Aufsichtsbehörde ernst nehmen und die Krankenkassen verpflichten, korrekt abzurechnen.
Konsumenten und Patienten werden schon stark durch die hohen Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen belastet. Wenn Krankenkassen in diesem Umfeld systematisch inkorrekt zu Lasten der Patienten abrechnen, ist dies inakzeptabel.
Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin des Konsumentenschutzes: «Wir fordern, dass betroffene Krankenkassen ihre Berechnungsmethode umgehend anpassen und zu Unrecht erhobene Beträge zurückerstatten. Es kann nicht sein, dass Patienten Kosten verrechnet werden, die gar nicht angefallen sind. Das BAG muss seine Rolle als Aufsichtsbehörde ernst nehmen und die Krankenkassen zu korrekten Abrechnungen verpflichten».
Prisca Birrer-Heimo, Nationalrätin und Präsidentin des Konsumentenschutzes fordert in zwei Anfragen Klarheit vom Bundesrat. Wie reagiert das BAG auf dieses Urteil und wie viele Krankenkassen rechnen nach dieser falschen Methode ab?
Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.
Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.
Die Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz fordert von Krankenkassen Rückerstattung wurde publiziert von Stiftung für Konsumentenschutz am 14.06.2019 (Vierzehnter Juni). Die Meldung Stiftung für Konsumentenschutz fordert von Krankenkassen Rückerstattung hat die ID News-HLP-44-1796846.
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