In einem offenen Brief fordert der Konsumentenschutz die beiden grossen Ticketplattformen Starticket und Ticketcorner auf, ihre Veranstalter anzuhalten, die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu respektieren, zumal auch bei Verschiebungen ein gesetzlicher Anspruch auf Rückerstattung besteht.
Ein gemischtes Bild zeigt sich auch bei Sportveranstaltungen. Die Sprachreise-Anbieter zeigen zudem oftmals kaum Kulanz und beharren auf Gutschriften. Der Konsumentenschutz unterstützt die Konsumenten dabei, zu ihrem Recht zu kommen. Zudem nimmt er weiterhin Konsumentenmeldungen entgegen.
Obgleich ein gesetzlicher Anspruch für die Rückerstattung von Ticket- und Abogebühren oder bereits bezahlten Dienstleistungen besteht, empfiehlt der Konsumentenschutz aufgrund der besonderen Lage den Konsumentinnen und Konsumenten, bei Annullierungen und Verschiebungen von Veranstaltungen, Reisen und sonstige Dienstleistungen kulant vorzugehen und publizierte eine Liste mit Kompromisslösungen.
Gleichzeitig beobachtet der Konsumentenschutz die Entwicklungen am Markt, um zu verhindern, dass alle Risiken und Kosten der Coronakrise auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt werden. Dabei stellte er fest, dass längst nicht alle Anbieter kulante Lösungen zulassen, sondern die Kundschaft nötigen wollen, eine einseitige Lösung zu akzeptieren. Die Unterschiede sind gross und nicht nachvollziehbar.
Kultur/Konzerte: Offener Brief an die Ticketriesen der Veranstalterbranche
Bei Absage der Veranstaltung ist die Rückerstattung der Ticketgebühren erfreulicherweise ganz unumstritten. Die meisten Organisatoren bitten ihre Kunden jedoch, die Eintrittsgelder zu spenden oder Gutscheine für Alternativanlässe anzunehmen.
Wenn der Anlass nicht abgesagt, sondern verschoben wurde, statten vor allem kleinere Kulturhäuser den Eintrittspreis zurück, falls der Kunde den späteren Veranstaltungstermin nicht annehmen kann oder will. Der Konsumentenschutz stellt hingegen fest, dass viele grosse Veranstalter eine Rückerstattung bei Verschiebungen kategorisch ausschliessen.
Bei solchen Anlässen sind meist die Ticketverkäufer Ticketcorner und Starticket involviert. Die beiden Ticketriesen teilen einen Marktanteil von 95% untereinander auf. Der Branchenverband SMPV empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 16.4.2020, Rückerstattungen auch im Falle der Verschiebung anzubieten - unter Verrechnung einer Aufwandgebühr von 10%.
Der Konsumentenschutz unterstützt diese Empfehlung grundsätzlich. Die administrativen Kosten sollen allerdings nicht allein die Konsumenten tragen, sondern auch die beiden Ticketplattformen, die am Ticketverkauf mittels Gebühren und Provisionen gut verdienen. Der Konsumentenschutz richtet diese Forderung in einem offenen Brief an «Ticketcorner» und «Starticket».
Volksläufe
Von acht stichprobenmässig untersuchten Schweizer Volksläufen bieten sechs keine oder nur teilweise Rückerstattung an. Vorbildlich reagierten der Winterthurer und der Muttenzer Marathon. Die Veranstalter in Muttenz versandten an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Mail, worin sie drei Wahlmöglichkeiten anbieten und damit aus Sicht des Konsumentenschutzes vorbildlich agieren: Startgeld einsetzen für die Teilnahme am Marathon 2021, Startgeld spenden oder Startgeld vollumfänglich zurückerhalten.
Sport
Auch die Sportvereine stehen vor einer schwierigen Situation. Ticket- und Abo-Besitzer sollen die Kosten nicht allein tragen müssen und erwarten zumindest eine angemessene und faire Entschädigung. Noch sind wichtig Entscheidungen über Durchführungen nicht gefällt worden.
Unsere Recherchen zeigen, dass für die bisher abgesagten Spiele und Tourniere nicht alle Vereine eine kulante Lösung gegenüber ihren Fans bieten. Der EHC Biel gewährt beispielsweise keinerlei Rückerstattung. Mehr Infos und ein Musterbrief für die Rückerstattung.
Sprachreisen
Ein Stichprobentest unter acht grossen Sprachreise-Agenturen (Boalingua, EF, ESL, Frilingue, Globetrotter, Linguista, Prolinguis, STA Travel) bringt zu Tage, dass gebuchte Sprachaufenthalte zwar verschoben werden können. Doch keine einzige Agentur bietet die Wahlmöglichkeit der vorbehaltlosen Rückerstattung an, wenn der Kunde die verschobene Sprachreise nicht wahrnehmen kann oder will.
Manche Agenturen verweisen auf die Rücktrittsklauseln in ihren AGB. Auch hier mahnt der Konsumentenschutz die Veranstalter an, die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden zu respektieren. Sowohl bei ersatzloser Streichung des Weiterbildungsaufenthaltes als auch bei Verschiebung besteht ein unbedingter Anspruch auf Rückerstattung des gesamten einbezahlten Betrags.
Daran ändern auch anderslautende AGB nichts. Auch für die Sprachreisenden stellt der Konsumentenschutz einen Musterbrief zur Verfügung, der sie bei der Rückforderung unterstützt.
Der Konsumentenschutz nimmt auf seiner Meldeplattform weiterhin Meldungen entgegen von Anbietern, die sich vorbildlich verhalten und solchen, welche ihrer Kundschaft unvorteilhafte Lösungen aufzwängen wollen.
Medienkontakt:
Stiftung für Konsumentenschutz
Sara Stalder, Geschäftsleiterin
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info@konsumentenschutz.ch
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Die Stiftung für Konsumentenschutz versteht sich als Lobbyistin und Anwältin der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten und verhandelt mit der Wirtschaft auf Augenhöhe.
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