Stiftung für Konsumentenschutz: Unfreiwilliger Handy-Abo-Wechsel - Jetzt reagiert Swisscom auf die massive Kritik




Pressemitteilung



Stiftung für Konsumentenschutz

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Stiftung für Konsumentenschutz: Unfreiwilliger Handy-Abo-Wechsel - Jetzt reagiert Swisscom auf die massive Kritik

Verfasser / Quelle

Stiftung für Konsumentenschutz

Publikationsdatum

05.11.2018

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05.11.2018, Viele Swisscom-Kunden mit alten Handy-Abos bekommen unfreiwillig ein neues Abo. Dass die Grundgebühr der neuen Abos höher ist als bisher und dass der Abowechsel schon nach rund 30 Tagen erfolgt, stiess auf viel Kritik - nun verspricht Swisscom eine verbesserte Kommunikation und eine Frist von mindestens 60 Tagen bis zum Abowechsel. Dschungelkompass.ch und der Konsumentenschutz zeigen mit einem Preisvergleich auf, welches die besten Alternativen für die betroffenen SwisscomKunden sind.


Viele Swisscom-Kunden erhalten schon bald unfreiwillig ein neues Handy-Abo: Betroffen sind Abonnenten von „Natel swiss liberty“, „Natel basic liberty“, „Natel liberty primo“, „Natel budget min“, „Natel xtra start“ und „Natel data flat“ - diese Abos werden aus dem Sortiment gestrichen. Wer auf das diesbezügliche Schreiben der Swisscom nicht reagiert, wird automatisch auf ein neues Abo migriert. Das Vorgehen der Swisscom stiess auf massive Kritik: Einerseits wurde die kurze Frist von rund 30 Tagen von der Mitteilung bis zur Umstellung bemängelt, andererseits der Umstand, dass die von Swisscom vorgeschlagenen Alternativ-Abos zwar oft mehr Leistung beinhalten, aber dafür die monatliche Fixgebühr deutlich höher sei.

Eine Analyse von dschungelkompass.ch und dem Konsumentenschutz zeigt jedoch, dass die aussortierten Abos für die wenigsten Kunden optimal waren. Verallgemeinert lässt sich sagen, dass Wenignutzer mit Prepaid-Lösungen günstiger fahren und Mittel- oder Vielnutzer von neueren Abos mit relativ vielen inkludierten Leistungen profitieren würden. Dies lässt sich am Abo „Natel liberty primo“ - eines der Abos, das aussortiert wird - sehr gut zeigen: Dieses Abo hat eine monatliche Grundgebühr von 29 Franken, wobei 50 SMS und 250 MB Daten inbegriffen sind. Telefonanrufe (0 bis max. 60 min.) kosten 70 Rappen ins SwisscomNetz, in fremde Netze (Sunrise, Salt) kostet ein Anruf (0 bis max. 60 min.) 90 Rappen.

Viele deutlich günstigere Alternativen – selbst auf dem Swisscom-Netz


Angenommen ein Kunde schöpft die 50 SMS und 250 MB Daten voll aus und macht zusätzlich 30 Anrufe à je 2.5 Minuten (davon 60% ins Swisscom-Netz), kostet ihn das mit dem Abo „Natel liberty primo“ pro Monat 52.40 Franken (siehe Tabelle). Das Alternativ-Abo „inOne mobile light“ von Swisscom ist mit CHF 49.40 günstiger, das Flatrate-Abo „inOne XS“ mit CHF 65.- teurer. Das günstigste Swisscom-Angebot für diese Nutzung wäre jedoch das Prepaid-Angebot mit dem „Kombipaket S“, wofür CHF 31.- anfallen würden. Doch selbst die 31 Franken sind im Vergleich zu den Swisscom-Konkurrenten ein stolzer Preis: Die PrepaidAngebote von Yallo und Sunrise kosten beim gleichen Nutzungsverhalten lediglich CHF 15.-, das von Aldi Mobile CHF 15.90. Wer ein Abo gegenüber einem Prepaid-Handy bevorzugt, wird bei TalkTalk (CHF 18.45) fündig. Und wer unbedingt weiterhin das SwisscomMobilfunknetz nutzen will, kann zu Lycamobile für CHF 19.- oder zum Abo „Mini“ von MBudget (CHF 23.20) wechseln. Auch das Abo „Fair Flat“ der Swisscom Tochter Wingo kostet mit 25 Franken nur rund halb so viel wie das Swisscom Abo „inOne mobile light“.

Abo akzeptieren, ändern oder kündigen


Vom Wechsel betroffene Swisscom-Kunden haben grundsätzlich drei Möglichkeiten: Akzeptieren, ändern oder kündigen. Wer nichts unternimmt, dem wird automatisch das vorgeschlagene Swisscom-Abo aufgeschaltet. Ärgerlich bei dieser Abo-Umstellung ist, dass Swisscom die Abo-Variante mit der teureren Grundgebühr vorschlägt, die einen vergünstigten Handy-Kauf ermöglichen würde. Kunden müssen sich aktiv melden, wenn sie zwar das vorgeschlagene Abo, aber ohne neues Handy wollen. Das bringt je nach Abo eine monatliche Einsparung von CHF 5.-, 6.- oder 10.-, dafür verpflichtet man sich zu einer neuen Mindestvertragsdauer von 12 Monaten.

Swisscom verbessert Kundeninformation und verlängert Frist bis zum Abowechsel


Wer bei der Swisscom bleiben will, aber das vorgeschlagene Abo ablehnt, kann sich bei der Swisscom melden, um ein anderes Abo oder einen Wechsel zu Prepaid zu beantragen. Ursprünglich galt für diesen Schritt eine Frist von 30 Tagen nach Erhalt des Informationsschreibens, nun wird Swisscom aufgrund der Kundenreaktionen die Frist auf mindestens 60 Tage erhöhen, allerdings nur für diejenigen Kunden, die bisher noch nicht über den Abowechsel informiert wurden. Man sei aber kulant, die Kunden könnten jederzeit auf ein anderes Angebot wechseln, auch wenn das neue Abo bereits aufgeschaltet sei, teilte ein Swisscom-Sprecher gegenüber dschungelkompass.ch und dem Konsumentenschutz mit. Zudem würden die noch nicht kontaktierten Kunden neu „auf die Prepaid-Angebote hingewiesen und dem Brief eine entsprechende Tarifübersicht beigelegt“. Auch die unterschiedlichen Konditionen für Abos mit oder ohne neues Handy würden transparenter abgebildet.

Anbieterwechsel


Nebst Akzeptanz oder Änderung des neuen Abos können Swisscom-Kunden unter Einhaltung der Kündigungsfrist selbstverständlich auch zu einem anderen Anbieter wechseln. Falls eine Migration zu einem neuen Swisscom-Abo bereits stattgefunden hat, ändert sich dadurch die Kündigungsfrist nicht, das heisst, es gilt – wenn noch nicht abgelaufen - die Mindestvertragsdauer des alten, aufzuhebenden Abo. Ist die Mindestvertragsdauer abgelaufen, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Bei einem Wechsel des Anbieters kann die Handynummer mitgenommen werden.

Fazit


„Die Art und Weise wie Swisscom die Ablösung von bestimmten Handy-Abos kommunizierte und die ursprüngliche kurze Frist von 30 Tagen für eine Aboänderung stiessen zurecht auf Kritik. Zu beachten ist jedoch, dass sich die alten Abos preislich für die wenigsten Kunden lohnten“, sagt André Bähler vom Konsumentenschutz. Alternativen gibt es für die betroffenen Kunden viele, die günstigsten finden sich jedoch nicht bei Swisscom, wie Oliver Zadori von dschungelkompass.ch erläutert: „Die Annahme, mit einem älteren 12-Franken-Abo günstiger zu fahren, nur weil es eine tiefere Grundgebühr hat, dafür aber jede Aktivität zusätzlich kostet, kann sich als Trugschluss herausstellen. Den meisten Kunden, die ein günstiges Abo wünschen und weiterhin das Swisscom-Netz nutzen möchten, empfehle ich Angebote von M-Budget oder Wingo. Auf den anderen Netzen gibt es noch günstigere Alternativen.“ Auf dschungelkompass.ch findet sich der grösste Tarifrechner der Schweiz, der für jede individuelle Nutzung die günstigsten Angebote berechnet.


Medienkontakt:


Oliver Zadori
Tel: 078 772 16 83
info@konsumentenschutz.ch



Über Stiftung für Konsumentenschutz

Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Stiftung für Konsumentenschutz: Unfreiwilliger Handy-Abo-Wechsel - Jetzt reagiert Swisscom auf die massive Kritik -

Quelle: Stiftung für Konsumentenschutz | Publiziert am 05.11.18 | Aktualisiert um 11:43 Uhr


Die Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Unfreiwilliger Handy-Abo-Wechsel - Jetzt reagiert Swisscom auf die massive Kritik wurde publiziert von Stiftung für Konsumentenschutz am 05.11.2018 (Fünfter November). Die Meldung Stiftung für Konsumentenschutz: Unfreiwilliger Handy-Abo-Wechsel - Jetzt reagiert Swisscom auf die massive Kritik hat die ID News-HLP-44-1794550.



Weitere Informationen und Links:

 Stiftung für Konsumentenschutz (Firmenporträt)
 Artikel 'Stiftung für Konsumentenschutz: Unfreiwilliger ...' auf Swiss-Press.com




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