Etliche Veranstaltungen werden aufgrund des bundesrätlichen Verbotes verschoben oder abgesagt. Aus juristischer Sicht ist der Fall klar, denn die Ticketpreise müssen von den Veranstaltern zurückerstattet werden.
Auch wenn der Anlass verschoben wird, hat der Käufer oder die Käuferin ein Recht auf Rückerstattung, falls der Verschiebungstermin nicht zusagt.
Musterbriefe für die Rückerstattung Der Konsumentenschutz stellt für die Kaufpreis-Rückerstattung auf seiner Website entsprechende Musterschreiben zum Download bereit. In den Schreiben wird den Veranstaltern die Pflicht zur Rückerstattung juristisch begründet.
Schreiben an Veranstalter Die betroffenen Veranstalter in der Schweiz erhielten ein Schreiben, in welchem die Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder auf die Rechtslage aufmerksam macht.
Die Veranstalter werden in dem Schreiben aufgefordert, die Rückzahlungen, beziehungsweise bei den Verschiebungen die entsprechenden Rückerstattungsgesuche, rasch und unbürokratisch abzuwickeln.
Meldeplattform Konsumenten, die bei den Veranstaltern auf Widerstand stossen oder Probleme bei der Rückabwicklung haben, können dies dem Konsumentenschutz über ein Online-Meldeformular mitteilen.
Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.
Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.
Die Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Rasche unbürokratische Kaufpreis-Rückerstattungen wurde publiziert von Stiftung für Konsumentenschutz am 03.03.2020 (Driter März). Die Meldung Stiftung für Konsumentenschutz: Rasche unbürokratische Kaufpreis-Rückerstattungen hat die ID News-HLP-44-1799719.
Stiftung für Konsumentenschutz (Firmenporträt) | |
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