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Stiftung für Konsumentenschutz: Fahrgastentschädigung verdient den Namen nicht




Pressemitteilung



Stiftung für Konsumentenschutz

Pressetitel

Stiftung für Konsumentenschutz: Fahrgastentschädigung verdient den Namen nicht

Verfasser / Quelle

Stiftung für Konsumentenschutz

Publikationsdatum

23.10.2019

Firmenporträt

Stiftung für Konsumentenschutz


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23.10.2019, Bahnreisende sollen Anrecht auf eine Entschädigung erhalten, wenn es im öffentlichen Verkehr zu grossen Verspätungen kommt: Der Vorschlag, wie dies geschehen soll, schliesst jedoch die meisten Reisenden aus. Der Konsumentenschutz verlangt wesentliche Verbesserungen.


In der EU sind Entschädigungen für Verspätungen im öffentlichen Verkehr schon lange üblich. Nun sollen sie auch in der Schweiz Realität werden. In der Vernehmlassung zur Revision der Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) sind entsprechende Bestimmungen aufgenommen werden.

Diese sind jedoch so, dass die Reisenden kaum Anspruch auf eine Entschädigung werden geltend machen können:

Bei Verspätungen von über einer Stunde müssen gemäss dem Vorschlag 25 % des Fahrpreises entschädigt werden, bei über zwei Stunden 50 %. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, können also nur die Reisenden eine Entschädigung einfordern, welche ein Billet für eine einfache Fahrt von über 40 Franken gelöst haben.

«Damit wird der grösste Teil der Reisenden ausgeschlossen, die Fahrgastentschädigung wird so zu einer Farce», ärgert sich Geschäftsleiterin Sara Stalder über die unsinnige Regelung. Die 2,6 Millionen öV-Nutzerinnen und -nutzer mit Halbtax erreichen diesen Betrag nur bei wenigen, sehr langen Strecken.

Der Konsumentenschutz fordert deshalb zusammen mit der Westschweizer und Tessiner Konsumentenorganisation FRC und ACSI:

1. Der Betrag, ab welcher eine Entschädigung erfolgen muss, darf höchstens 5 Franken betragen. Dies entspricht in etwa demjenigen in der EU. 2. Inhaberinnen und Inhaber von Abonnementen und Streckenbilletten dürfen von der Entschädigungspflicht nicht ausgenommen werden. 3. Die Fahrgäste müssen im Falle einer Verspätung unbürokratisch und rasch zu ihrer Entschädigung kommen. 4. Konsumentinnen und Konsumenten sollen nicht gezwungen werden, ihre Geolokalisierungsdaten offenzulegen. 5. Der Datenschutz muss gewährleistet sein.

In der EU ist man zurzeit dabei, das Entschädigungsreglement zugunsten der Fahrgäste zu verschärfen. Der Konsumentenschutz verlangt, dass man diese Vorgaben übernehmen soll statt eine Regelung einzuführen, welche den Konsumenten keinen Nutzen bringt.


Medienkontakt:


Stiftung für Konsumentenschutz
Sara Stalder
031 370 24 20
info@konsumentenschutz.ch



Über Stiftung für Konsumentenschutz

Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Stiftung für Konsumentenschutz: Fahrgastentschädigung verdient den Namen nicht -

Quelle: Stiftung für Konsumentenschutz | Publiziert am 23.10.19 | Aktualisiert um 10:18 Uhr


Die Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Fahrgastentschädigung verdient den Namen nicht wurde publiziert von Stiftung für Konsumentenschutz am 23.10.2019 (Dreiundzwanzigster Oktober). Die Meldung Stiftung für Konsumentenschutz: Fahrgastentschädigung verdient den Namen nicht hat die ID News-HLP-44-1798378.



Weitere Informationen und Links:

 Stiftung für Konsumentenschutz (Firmenporträt)
 Artikel 'Stiftung für Konsumentenschutz: ...' auf Swiss-Press.com




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