Der Gesetzgeber muss den Konsumentinnen und Konsumenten unbedingt rasch ein funktionstüchtiges prozessrechtliches Schutzinstrument zur Verfügung stellen. Wichtig: Die Schadenersatzklage für rund 6’000 betroffene Autohalter ist von diesem Entscheid nicht tangiert.
Zwei Verfahren hat der Konsumentenschutz in Sachen Abgasskandal gegen den Volkswagen-Konzern und die Amag ins Rollen gebracht: Eine Schadenersatzklage für rund 6’000 Betroffene und eine Verbandsklage.
Während der Schadenersatzprozess noch hängig ist, war das Handelsgericht Zürich im Sommer 2018 auf die Verbandsklage nicht eingetreten (vgl. Medienmitteilung vom 22.08.2018): Der Konsumentenschutz legte gegen dieses nicht nachvollziehbare Urteil beim Bundesgericht Beschwerde ein.
Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.
Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.
Die Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Bundesgericht erklärt Verbandsklage zum toten Buchstaben wurde publiziert von Stiftung für Konsumentenschutz am 27.02.2019 (Siebenundzwanzigster Februar). Die Meldung Stiftung für Konsumentenschutz: Bundesgericht erklärt Verbandsklage zum toten Buchstaben hat die ID News-HLP-44-1795741.
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