Wer bei einem ausländischen Online-Shop etwas bestellen will, wird oft auf die inländische Website des Anbieters umgeleitet, auf der die Preise dann häufig höher sind. In den EU- und EWR-Staaten soll damit nun Schluss sein: Am Montag (3. Dezember 2018) tritt dort die EU-Verordnung über Massnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking in Kraft. Künftig müssen Online-Shops alle Bürger der EU- und EWR-Staaten gleichbehandeln. So muss beispielsweise gewährleistet sein, dass ein belgischer Konsument bei einem deutschen Online-Shop zu den gleichen Konditionen (Preis, Versand, Zahlungsmittel) einkaufen kann, wie ein Nachfrager aus Deutschland. Dies gilt jedoch nur für Lieferungen nach Deutschland. So kann der deutsche Online-Shop für die Lieferung nach Belgien höhere Versandkosten verlangen oder die Lieferung komplett ausschliessen.
Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.
Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.
Die Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Bei Online-Bestellungen - die Schweiz unternimmt nichts wurde publiziert von Stiftung für Konsumentenschutz: am 30.11.2018 (Dreissigster November). Die Meldung Stiftung für Konsumentenschutz: Bei Online-Bestellungen - die Schweiz unternimmt nichts hat die ID News-HLP-44-1794839.
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