Mit dem Spitalbeitrag von 15 Franken müssen Patienten einen Teil der Beherbergungskosten beim Spitalaufenthalt übernehmen. Entgegen jeder Logik haben die 15 grössten Krankenkassen auf diese vom Patienten übernommenen Kosten einen Selbstbehalt von 10% verrechnet, der an die Versicherung gezahlt werden musste.
Im Urteil vom 14. Mai 2019 hat das Bundesgericht bestätigt, dass dies unzulässig ist. Die Kassen bekunden zwar die Absicht, künftig korrekt abzurechnen, sie weigern sich aber, vor dem Urteil abgewickelte Rechnungen zu korrigieren und fälschlich einkassierte Beträge rückzuerstatten.
Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.
Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.
Die Pressemitteilung Stiftung für Konsumentenschutz: Alle grossen Krankenkassen haben jahrelang falsch abgerechnet wurde publiziert von Stiftung für Konsumentenschutz am 30.08.2019 (Dreissigster August). Die Meldung Stiftung für Konsumentenschutz: Alle grossen Krankenkassen haben jahrelang falsch abgerechnet hat die ID News-HLP-44-1797726.
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