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Selbstregulierung gestärkt




Pressemitteilung



Economiesuisse

Pressetitel

Selbstregulierung gestärkt

Verfasser / Quelle

Economiesuisse

Publikationsdatum

02.07.2007

Firmenporträt

Economiesuisse


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02.07.2007, Anhang zum Swiss Code mit Präzisierungen zu Entschädigungen geht in Vernehmlassung.


Mit zehn Empfehlungen zu Entschädigungen von Verwaltungsräten und oberstem Management soll die Selbstregulierung weiter gestärkt werden. economiesuisse hat dazu einen Anhang zum „Swiss Code for Best Practice of Corporate Governance“ in die vernehmlassung geschickt. Zentrale Anliegen sind erhöhte Transparenz und verstärkter Einbezug der Aktionäre. Kernpunkte sind: ― Der Entschädigungsausschuss setzt sich nur aus unabhängigen Mitgliedern zusammen. ― Das Entschädigungssystem wird leistungsgerecht und ohne falsche Anreize ausgestaltet. ― Auf Abgangsentschädigungen oder „goldene Fallschirme“ wird grundsätzlich verzichtet, insbesondere auch bei Kontrollwechseln. ― Jährlich wird ein Entschädigungsbericht den Aktionären vorgelegt. ― Die Generalversammlung wird zur Stütze der Aktionärsrechte verwendet.

Der Swiss Code hat sich seit seiner Verabschiedung vor fünf Jahren bewährt: Internationale Vergleiche zeigen, dass die Schweizer Unternehmen betreffend Corporate Governance in der Spitzengruppe rangieren. Das System der Selbstregulierung funktioniert und sichert die notwendige Gestaltungsfreiheit für die Unternehmen. Die Empfehlungen werden von den börsenkotierten Unternehmen weitestgehend angewendet. Präzisierungsbedarf ergibt sich im Lichte der aktuellen Diskusionen bei den Entschädigungen. Auch andere Länder verfeinern ihre Instrumente entsprechend.

Wie im Swiss Code vorgesehen, hat für economiesuisse der Arbeitsausschuss mit Prof. Peter Böckli konkrete Vorschläge ausgearbeitet. Ein analytischer Bericht von Prof. Karl Hofstetter diente als Ausgangsbasis.Die Trägerorganisationen des Swiss Codes, die Mitglieder von economiesuisse und weitere interessierte Kreise können sich nun zu diesem Entwurf äussern. Der abschliessende Entscheid fällt in die Kompetenz des Vorstandes von economiesuisse.

Der neue Anhang ist Teil des Swiss Codes und beruht auf der Selbstregulierung. Er gibt den Unternehmen Empfehlungen für die Ausgestaltung der Entschädigungssysteme und eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Information. Dabei wird die Flexibilität bewahrt. So bleibt die Schweiz als Standort international erfolgreicher Unternehmen attraktiv.

Die folgenden Texte sind vollständig abrufbar unter www.economiesuisse.ch



Über Economiesuisse

Economie­suisse vertritt die In­ter­es­sen der Wirt­schaft im politi­schen Pro­zess und setzt sich für optimale Rah­menbedingun­gen ein. Zu un­se­ren Mit­gliedern zäh­len100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie einige Einzelunternehmen.

Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Selbstregulierung gestärkt -

Quelle: Economiesuisse | Publiziert am 02.07.07


Die Pressemitteilung Selbstregulierung gestärkt wurde publiziert von Economiesuisse am 02.07.2007 (Zweiter Juli). Die Meldung Selbstregulierung gestärkt hat die ID News-HLP-44-180327.



Weitere Informationen und Links:

 Economiesuisse (Firmenporträt)
 Artikel 'Selbstregulierung gestärkt' auf Swiss-Press.com




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