Gemäss Bundesamt für Statistik wurden im Jahr 2016 in der Schweiz insgesamt 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit für die Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen geleistet. Müsste man diese Arbeit bezahlen, so würde sich die Rechnung auf 3,7 Milliarden Franken belaufen. Angesichts der demografischen Alterung der Gesellschaft nimmt der Aufwand für die Pflege- und Betreuungsarbeit und damit der Druck auf die Angehörigen zu. Durch die andauernde Doppelbelastung und unzureichenden Unterstützungsmassnahmen besteht die Gefahr, dass die betreuenden Angehörigen selber erkranken. Im schlimmsten Fall droht der Verlust der Arbeitsstelle. Andreas Bircher, Leiter Entlastungsdienste SRK, meint: «Die betreuenden Angehörigen leisten einen nicht wegzudenkenden Beitrag zur Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Ohne sie würde die Versorgung von älteren Menschen, Menschen mit Krankheit oder einer Beeinträchtigung zusammenbrechen.»
Ein grosser Teil der pflegenden Angehörigen ist nicht erwerbstätig und profitiert damit nicht von den Anstrengungen des Bundesrats, der mit dem geplanten neuen Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Angehörigenbetreuung primär berufstätige Angehörige unterstützen will. Das SRK fordert eine Gleichbehandlung aller Menschen in der Schweiz, die Angehörige betreuen. Unabhängig davon, ob sie einer Erwerbsarbeit nachgehen oder nicht arbeitstätig sind, ob sie eine akut erkrankte oder chronisch kranke Person, eine junge oder ältere Person betreuen.
Entlastung für betreuende und pflegende Angehörige
Damit der anspruchsvolle Alltag gemeistert werden kann und die betreuenden Angehörigen nicht selbst erkranken, bietet das SRK mit seinen Entlastungsdiensten wertvolle Unterstützung. Die Dienstleistungs-Palette ist breit: Die Rotkreuz-Kantonalverbände leisten jährlich insgesamt gut 1,2 Millionen Entlastungsstunden zugunsten von betreuenden und pflegenden Angehörigen. Dazu gehören Dienstleistungen, die eine direkte oder indirekte Unterstützung für Betreuende bieten: wie der Notruf, Fahrdienst, Besuchsdienst, die Entlastung/Beratung für pflegende Angehörige und die Kinderbetreuung zu Hause. In Kursen wie «Angehörige betreuen und pflegen» gewinnen Interessierte mehr Sicherheit im Umgang mit kranken Menschen und lernen wie sie sich selbst Sorge tragen.
Kontakt:
Ursula Luder, Leiterin Kommunikation Gesundheit und Integration,
Das SRK ist eine Hilfsorganisation, die sich auszeichnet durch die Grundsätze ihres Handelns, ihre lange Erfahrung, die Breite ihres Wirkens, die Einbettung in eine weltweite Bewegung.
Das Schweizerische Rote Kreuz vereinigt wie kein anderes Hilfswerk eine Vielfalt von Stärken in den Bereichen Gesundheit, Integration und Rettung unter einem Dach. Das SRK umfasst 24 Kantonalverbände und vier Rettungsorganisationen, zwei Institutionen sowie die Geschäftsstelle SRK.
Das SRK ist ein privatrechtlicher Verein gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch. Nach Vorbild der Eidgenossenschaft ist das SRK föderalistisch strukturiert und dezentral organisiert.
Oberstes Organ des SRK ist die Rotkreuzversammlung, die sich aus 97 Delegierten der Mitgliedorganisationen des SRK zusammensetzt (64 Vertreter/innen der Rotkreuz-Kantonalverbände, 33 Vertreter/innen der Rettungsorganisationen).
Das oberste Leitungsorgan des SRK ist der Rotkreuzrat, der maximal zwölf Mitglieder zählt. Der/die Präsident/in präsidiert den Rotkreuzrat und repräsentiert das Schweizerische Rote Kreuz nach aussen.
Die Pressemitteilung Schweizerisches Rotes Kreuz: ohne betreuende Angehörige wäre vieles undenkbar wurde publiziert von Verein Schweizerisches Rotes Kreuz am 28.10.2019 (Achtundzwanzigster Oktober). Die Meldung Schweizerisches Rotes Kreuz: ohne betreuende Angehörige wäre vieles undenkbar hat die ID News-HLP-35-1798430.
Verein Schweizerisches Rotes Kreuz (Firmenporträt) | |
Artikel 'Schweizerisches Rotes Kreuz: ohne betreuende ...' auf Swiss-Press.com |
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