Zahnärztliche Behandlungen und Kontrollen sind ab dem 27. April 2020 - unter Anwendung von besonderen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus - wieder zugelassen. Dies hat der Bundesrat am 16. April 2020 bekannt gegeben. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO begrüsst den Entscheid. Damit ist die zahnmedizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Schweiz wieder sichergestellt.
Olivier Marmy, Zentralvorstandsmitglied der SSO dazu: "Die orale Gesundheit spielt eine wichtige Rolle für den gesundheitlichen Gesamtzustand. Nach sechs Wochen verordneter Beschränkung auf dringliche Notfallbehandlungen ist es höchste Zeit, dass die Patienten wieder ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt werden können, um Zahnschäden vorzubeugen".
Um die Gesundheit der Patienten und des Praxispersonals zu schützen und das Ansteckungsrisiko zu verhindern, hat die SSO zusammen mit der Vereinigung der Kantonszahnärzte und Kantonszahnärztinnen der Schweiz (VKZS) ein umfassendes Schutzkonzept mit konkreten Massnahmen erstellt. Es steht allen Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung. Die Massnahmen wurden zusammen mit wissenschaftlichen Experten erarbeitet und beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die bereits unter normalen Bedingungen strengen Hygienestandards wurden mit zusätzlichen Massnahmen wie Triage von Risikopatienten oder Social Distancing im Wartezimmer verstärkt. Dass die Behörden jetzt die Wiederaufnahme der zahnärztlichen Behandlungen ermöglichen, zeigt, dass das Schutzkonzept überzeugt hat.
Patientinnen und Patienten dürfen darauf vertrauen, dass die SSO-Zahnärztinnen und - Zahnärzte die Massnahmen vor und während der Behandlung professionell umsetzen. "Unser Berufsstand stellt das Wohl der Patienten ins Zentrum", so Marmy. "Als medizinische Fachpersonen wenden wir die hygienischen Massnahmen strikte an. Die SSO-Zahnärzte sind für ihre Patienten da und ihre Praxen sind sicher".
Für weitere Auskünfte:
Marco
Tackenberg, Pressesprecher SSO, Telefon 031 310 20 80 (8h -12h) oder Mail:
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO ist gemäss ihren Leitlinien die Berufs- und Standesorganisation der in der Schweiz tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die allgemeine wissenschaftliche Gesellschaft für Zahnmedizin in der Schweiz.
Als legitime Vertreterin der schweizerischen Zahnärzteschaft sorgt sie dafür, dass ihre Mitglieder die berufsethischen Verpflichtungen gemäss Profil, Statuten und Standesordnung erfüllen.
Die Pressemitteilung Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO: Zahnärztliche Behandlungen sind wieder zugelassen wurde publiziert von Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO am 22.04.2020 (Zweiundzwanzigster April). Die Meldung Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO: Zahnärztliche Behandlungen sind wieder zugelassen hat die ID News-HLP-44-1800368.
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