Im zweiten Quartal 2012 gab es jedoch einzelne Hinweise auf eine mögliche Verlangsamung dieser Dynamik. Zudem wurden am 1. Juni 2012 eine Verschärfung der Eigenmittelanforderungen für Hypothekarkredite sowie eine Revision der Selbstregulierung im Hypothekarbereich angekündigt. Beide Massnahmen bezwecken eine dämpfende Wirkung auf die Immobilienpreis und Hypothekardynamik. Aufgrund dieser Elemente hat die SNB entschieden, dem Bundesrat zur Zeit keinen Antrag auf Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers zu stellen.
Der Entscheid der Nationalbank sollte nicht als Entwarnung aufgefasst werden. Aufgrund des weiterhin ausserordentlich tiefen Zinsniveaus und der Anzeichen eines tendenziell hohen Risikoappetits bei der Vergabe von Hypothekarkrediten bleibt die Gefahr eines weiteren Aufbaus der Fehlentwicklungen mit den damit verbundenen Risiken für die Finanzstabilität gross.
Die Nationalbank wird den Handlungsbedarf betreffend antizyklischem Kapitalpuffer regelmässig neu beurteilen. Sie wird allfällige Anträge an den Bundesrat auf Aktivierung, Anpassung oder Deaktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers jeweils publik machen, dies jedoch erst nach Bekanntgabe des damit verbundenen Bundesratsentscheides. Vor Anfang 2013 ist keine derartige Kommunikation zu erwarten.
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.
Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.
Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.
Die Pressemitteilung Schweizerische Nationalbank kein Antrag auf Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers wurde publiziert von Schweizerische Nationalbank am 27.08.2012 (Siebenundzwanzigster August). Die Meldung Schweizerische Nationalbank kein Antrag auf Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers hat die ID News-HLP-24-1359213.
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