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Schweizerische Bundesbehörden: Vereinfachung des Handels mit Uhren nach Russland




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbehörden

Pressetitel

Schweizerische Bundesbehörden: Vereinfachung des Handels mit Uhren nach Russland

Verfasser / Quelle

Markus Schlagenhof

Publikationsdatum

24.07.2013

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbehörden


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24.07.2013, Am 2. August 2013 tritt das bilaterale Abkommen vom 14. Dezember 2011 zwischen der Schweiz und der Russischen Föderation über die gegenseitige Anerkennung von amtlichen Stempeln auf Edelmetalluhren in Kraft.


Neu müssen solche Uhren aus der Schweiz bei der Einfuhr nach Russland kein zweites Mal mit amtlichen russischen Stempeln versehen werden - dasselbe gilt für russische Produkte bei der Einfuhr in die Schweiz. Damit kann die Uhrenindustrie im Handel mit Russland wichtige Kosten einsparen und von einfacheren Verfahren profitieren. Dieses Abkommen wurde im Rahmen der Verhandlungen über den Beitritt Russlands zur WTO abgeschlossen.

Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Russland regelt die gegenseitige Anerkennung amtlicher Stempel, Fabrikantenstempel und Feingehaltsangaben auf Edelmetallwaren der Uhrenindustrie (Gold, Silber, Platin und Palladium). Bisher mussten in der Schweiz amtlich geprüfte und gestempelte Uhren aus Edelmetallen beim Import in Russland erneut die amtliche russische Prüfung und Stempelung durchlaufen. Zudem mussten Fabrikanten ihre Verantwortlichkeitsmarken in beiden Staaten registrieren lassen.

Dank dieses Abkommens mit der russischen Föderation müssen nun Edelmetallwaren der Uhrenindustrie, welche die Bestimmungen im Herstellerland erfüllen und dort amtlich geprüft und gestempelt wurden, bei der Einfuhr nach Russland nicht erneut geprüft und gestempelt werden. Die Registrierung der Verantwortlichkeitsmarke hat zudem nur noch im Ursprungsland zu erfolgen. Ferner verpflichtet das Abkommen die Vertragsparteien Fälschungen amtlicher Stempel, Fabrikantenstempel und Feingehaltsangaben wirksam zu bekämpfen.

Nach beidseitigem Abschluss der notwendigen internen Verfahren wird das Abkommen nun am 2. August 2013 in Kraft treten.


Medienkontakt:


Markus Schlagenhof Tel. 031 322 22 10



Über Schweizerische Bundesbehörden

Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Schweizerische Bundesbehörden: Vereinfachung des Handels mit Uhren nach Russland -

Quelle: Markus Schlagenhof | Publiziert am 24.07.13 | Aktualisiert um 10:04 Uhr


Die Pressemitteilung Schweizerische Bundesbehörden: Vereinfachung des Handels mit Uhren nach Russland wurde publiziert von Markus Schlagenhof am 24.07.2013 (Vierundzwanzigster Juli). Die Meldung Schweizerische Bundesbehörden: Vereinfachung des Handels mit Uhren nach Russland hat die ID News-HLP-28-1594055.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt)
 Artikel 'Schweizerische Bundesbehörden: Vereinfachung des ...' auf Swiss-Press.com




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