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Schweizerische Bundesbehörden: Die Wirkung der Milchzulagen deckt sich weitgehend mit den Zielsetzungen der Massnahme




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbehörden

Pressetitel

Schweizerische Bundesbehörden: Die Wirkung der Milchzulagen deckt sich weitgehend mit den Zielsetzungen der Massnahme

Verfasser / Quelle

Schweizerische Bundesbehörden

Publikationsdatum

20.02.2014

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbehörden


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20.02.2014, Die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage haben eine stützende Wirkung auf den Milchpreis. Diese variiert jedoch zwischen den Käsereien, heisst es in zwei wissenschaftlichen Studien, die das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) heute publiziert hat. Bei vergleichbaren Erträgen aus der Milchverwertung zeigt sich für gewerbliche Käsereien mit höheren Verarbeitungskosten, dass diese einen tieferen Milchpreis zahlen.


Die Flury&Giuliani GmbH sowie die Universität Wageningen in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich haben die Wirkung der Zulage für verkäste Milch und der Zulage für Fütterung ohne Silage überprüft. Bei der Einführung der Milchzulagen 1999 waren die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Erhalt der Milchproduktionsmenge für die Käseproduktion und die Reduktion der staatlichen Ausgaben Ziele der Massnahmen.

Die von der Flury&Giuliani GmbH durchgeführte Evaluation zeigt jetzt, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette Milch in den letzten 10 Jahren verbessert hat. Die total verkäste Milchmenge konnte zwischen 2000/01 und 2011/12 von 1.43 Mio. t auf 1.46 Mio. t leicht ausgedehnt werden. Die Schweiz produziert im Vergleich mit den umliegenden Ländern nach wie vor in relativ kleinen Strukturen kostenintensiv. Diese Einschätzung gilt sowohl für die gewerbliche wie für die industrielle Milchverarbeitung bzw. Käseproduktion.

Die Produktion von silofreier Milch, welche für Rohmilchspezialitäten verwendet wird, ist im gleichen Zeitraum von 1.32 Mio. t auf 1.17 Mio. t zurückgegangen. Die staatlichen Ausgaben für den Milchmarkt sind seit der Einführung der Milchzulagen deutlich gesunken und liegen heute unter 300 Mio. Franken pro Jahr.

Wirkung der Zulagen auf die Produzentenpreise für Milch Die Universität Wageningen konnte in Zusammenarbeit mit der ETH Zürich aufzeigen, dass die schrittweisen Reduktionen der Verkäsungszulage von 20 auf 15 Rp. im Zeitraum von 2000 bis 2012 von den Käsereien an die Landwirte in Form tieferer Milchpreise weitergegeben wurden. Die Reduktionen wurden aber nicht im vollen Umfang auf die Produzentenpreise abgewälzt.

Die Käsereien sowie weiter nachgelagerte Stufen haben somit Teile davon getragen oder konnten die Reduktion mit höheren Preisen für Käse kompensieren. Die Preisreduktionen für Milch zur industriellen Käseproduktion waren dabei stärker als für Milch zur gewerblichen Käseproduktion. Eine mögliche Erklärung für die unterschiedlichen Anpassungsbewegungen sind die verschiedenen Marktpositionen der jeweiligen Käsesorten.

Die Flury&Giuliani GmbH hat unter anderem Buchhaltungsdaten von mehreren Emmentaler- und Gruyèrekäsereien ausgewertet. Die untersuchten Käsereien zahlen nach Abzug der Zulagen unterschiedliche Basispreise für Käsereimilch aus. Die Basispreise lassen sich aus den erzielten Erträgen (Verkauf von Käse) abzüglich der totalen Verarbeitungskosten der Käsereien ableiten. Käsereien, die im Vergleich zum Gesamtmarkt einen überdurchschnittlichen Milchpreis zahlen, arbeiten in der Regel mit tieferen Verarbeitungskosten als Käsereien mit einem unterdurchschnittlichen Milchpreis. Letztere zahlen im Vergleich zu den Erträgen aus der Milchverwertung tiefere Basismilchpreise aus.

Weitergabe der Zulagen Die Milchzulagen werden vom Bund an die Milchverwerter ausbezahlt, die sie an die Milchproduzentinnen und -produzenten weitergeben müssen. Im Fall mit einer Handelsstufe, wo die Milchproduzenten ihre Milch direkt an die Milchverwerter liefern, werden die Zulagen auf den Milchgeldabrechnungen explizit ausgewiesen. Die Weitergabe der Zulagen über mehrere Handelsstufen kann gemäss Studie der Flury&Giuliani GmbH dagegen nicht explizit nachvollzogen werden. Aufgrund der durchgeführten Befragung der Produzenten- und Branchenorganisationen im Milchbereich ist aber davon auszugehen, dass die Zulagen auch in diesem Fall an die Milchproduzenten weitergegeben werden.

Optimierung des Instruments Milchzulagen Die von der Flury&Giuliani GmbH befragten Branchenvertreter sind der Meinung, dass die Milchzulagen auf dem heutigen Niveau zu belassen sind, falls die Preisdifferenz zum europäischen Milchmarkt auf Stufe der Milchproduzenten gehalten werden soll. Gemäss den Untersuchungen der Universität Wageningen würden weitere kleinere Reduktionsschritte der Zulage für verkäste Milch zwar zu sinkenden Produzentenpreisen führen. Dieser Preisrückgang wäre jedoch geringer als die vorgenommene Reduktion der Zulage.

Die durchgeführten Evaluationen fokussieren auf die bisherigen Entwicklungen und ermöglichen nicht die Frage zu beantworten, ob die aktuelle Höhe der Zulage für verkäste Milch auch in Zukunft adäquat sein wird. Eine optimale Ausgestaltung der Stützungsinstrumente - und auch die adäquate Höhe einer spezifischen Zulage - kann nicht isoliert, sondern nur im Zusammenhang mit den erwarteten Marktentwicklungen und dem Grenzschutz geprüft werden. Hierzu sind aus Sicht des BLW weitere Untersuchungen erforderlich.


Medienkontakt:


Schweizerische Bundesbehörden Schweizerische Bundeskanzlei Bundeshaus West 3003 Bern BE Tel.: 031 322 65 11



Über Schweizerische Bundesbehörden

Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quelle:
HELP.ch


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Quelle: Schweizerische Bundesbehörden | Publiziert am 20.02.14 | Aktualisiert um 10:38 Uhr


Die Pressemitteilung Schweizerische Bundesbehörden: Die Wirkung der Milchzulagen deckt sich weitgehend mit den Zielsetzungen der Massnahme wurde publiziert von Schweizerische Bundesbehörden am 20.02.2014 (Zwanzigster Februar). Die Meldung Schweizerische Bundesbehörden: Die Wirkung der Milchzulagen deckt sich weitgehend mit den Zielsetzungen der Massnahme hat die ID News-HLP-28-1625062.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt)
 Artikel 'Schweizerische Bundesbehörden: Die Wirkung der ...' auf Swiss-Press.com




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