Im Januar 2015 hatte die Nagra die umfangreiche technisch-wissenschaftliche Dokumentation eingereicht, mit der sie ihren Vorschlag begründet, die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in der dritten Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle vertieft zu untersuchen. Mit der Zusatzdokumentation entspricht die Nagra der Forderung des ENSI vom September 2015, zusätzliche Analysen zum Indikator "Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit" (dieser definiert die maximale Tiefenlage) vorzulegen. Die Frage der maximalen Tiefenlage ist insbesondere relevant für die Beurteilung, ob das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll.
Das ENSI wird nun die seit Januar 2015 laufende Detailprüfung der Unterlagen bis im Frühling 2017 abschliessen und sein Gutachten vorlegen. Anschliessend werden die Kommission für nukleare Sicherheit KNS sowie der Ausschuss der Kantone AdK ihre Stellungnahmen abgeben. Die - zum Teil vorläufigen - Stellungnahmen der sechs Standortregionen liegen bereits vor.
Sollte sich bei der Detailprüfung durch das ENSI herausstellen, dass das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 2 nicht - wie von der Nagra vorgeschlagen - zurückgestellt werden kann, müssten auch für Nördlich Lägern weitere Voruntersuchungen durchgeführt werden. Um zeitliche Verzögerungen zu verhindern, hat die Nagra bereits mit den entsprechenden Planungsvorbereitungen für die 3D-Seismik und Sondierbohrungen begonnen.
Ende 2017 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich bis Ende 2018 über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden und damit festlegen, welche Standortgebiete in Etappe 3 tatsächlich vertieft untersucht werden sollen. Bis zu diesem Entscheid verbleiben grundsätzlich sämtliche sechs potentiellen Standortgebiete im Auswahlverfahren.
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Die Pressemitteilung Schweizerische Bundesbehörden: Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager: Zusatzdokumentation der Nagra liegt vor wurde publiziert von Schweizerische Bundesbehörden am 11.08.2016 (Elfter August). Die Meldung Schweizerische Bundesbehörden: Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager: Zusatzdokumentation der Nagra liegt vor hat die ID News-HLP-28-1786714.
Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt) | |
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