Die Anzahl bewaffneter Konflikte auf der Welt nimmt rasant zu. Während sich die Welt um die Jahrtausendwende mit rund 20 Konflikten konfrontiert sah, ist diese Zahl mittlerweile auf über 120 bewaffnete Konflikte angestiegen. Millionen von Menschen auf fast allen Kontinenten benötigen humanitäre Hilfe, gleichzeitig gerät das humanitäre und UNO-Personal, das diese Hilfe leistet, immer stärker unter Druck und wird selber Opfer von Angriffen. Mehr als 500 humanitäre Helferinnen und Helfer wurden 2023 Opfer von Gewalt, über 250 verloren dabei ihr Leben. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Opfer von humanitären Hilfsorganisationen um mehr als 50 Prozent gestiegen. 90 Prozent der Betroffenen sind nationale oder lokale Mitarbeitende.
Die Schweiz ist sehr besorgt über die zunehmende Gewalt gegen Personen, die Hilfe leisten. Solche Übergriffe finden in allen Konfliktregionen statt und behindern häufig lebensrettende Massnahmen. Als gewähltes Mitglied des UNO-Sicherheitsrats hat die Schweiz deshalb einen Resolutionsentwurf zum Schutz von humanitärem und UNO-Personal verhandelt. Die Verabschiedung der Resolution stellt ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Zivilbevölkerung dar. Sie zählte auf die Unterstützung von insgesamt 98 UNO-Mitgliedstaaten (Co-Sponsoring).
Der Sicherheitsrat ruft mit dieser Resolution die UNO-Mitgliedstaaten konkret zur Einhaltung ihrer Völkerrechtspflichten zum Schutz des humanitären und UNO Personals, einschliesslich der nationalen und lokalen Angestellten, sowie ihrer Räumlichkeiten und Vermögenswerte. Der Text befasst sich auch mit neuartigen Bedrohungen, denen diese Mitarbeitenden ausgesetzt sind, wie zum Beispiel der Desinformation. Der Rat fordert alle Staaten, sowie staatliche und nichtstaatliche Konfliktparteien ausdrücklich dazu auf, diese Personen zu respektieren und zu schützen. Der UNO- Generalsekretär soll innerhalb von sechs Monaten dem Rat konkrete Empfehlungen vorlegen, wie solche Angriffe besser vermieden und gegen Straflosigkeit angekämpft werden kann.
Die Resolution steht auch für die langjährige humanitäre Tradition der Schweiz und bekräftigt das humanitäre Völkerrecht, nicht zuletzt im Hinblick auf den 75. Jahrestag der Genfer Konventionen im August dieses Jahres. Die Unterstützung und der Schutz von Menschen in Not ist ein wesentlicher Bestandteil der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 der Schweiz.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA koordiniert und gestaltet im Auftrag des Bundesrats die Schweizer Aussenpolitik, verfolgt die aussenpolitischen Ziele, wahrt die Interessen des Landes und fördert Schweizer Werte. Departementsvorsteher ist seit dem 1. November 2017 Bundesrat Ignazio Cassis.
Das EDA verfügt über rund 170 sogenannte Aussenstellen rund um Globus. Zu diesen Aussenstellen zählen Botschaften, Konsulate, Kooperationsbüros und ständige Missionen bei internationalen Organisationen.
Die Zentrale des EDA befindet sich in Bern und gliedert sich in ein Generalsekretariat, ein Staatssekretariat und vier Direktionen.
Die Pressemitteilung Schutz für humanitäres Personal: UNO-Sicherheitsrat verabschiedet Schweizer Resolution wurde publiziert von Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA am 27.05.2024 (Siebenundzwanzigster Mai). Die Meldung Schutz für humanitäres Personal: UNO-Sicherheitsrat verabschiedet Schweizer Resolution hat die ID News-HLP-16-1817651.
Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA (Firmenporträt) | |
Artikel 'Schutz für humanitäres Personal: ...' auf Swiss-Press.com |
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