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Scharfe Überwachung des Verbots von ungedeckten Leerverkäufen




Pressemitteilung



SIX Swiss Exchange AG

Pressetitel

Scharfe Überwachung des Verbots von ungedeckten Leerverkäufen

Verfasser / Quelle

SWX Swiss Exchange

Publikationsdatum

19.09.2008

Firmenporträt

SIX Swiss Exchange AG


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19.09.2008, Die SWX Swiss Exchange hat ihre Marktteilnehmer in einer Mitteilung (67/2008) daran erinnert, dass ungedeckte Leerverkäufe (Naked Short Sales) an der SWX Swiss Exchange verboten sind.


Ungedeckt sind die Abschlüsse, wenn die entsprechenden Effekten nicht rechtzeitig geliefert werden können. Die Nichtlieferbarkeit der Effekten stellt sodann ein Indiz dar, dass die geltenden Marktverhaltensregeln nicht eingehalten wurden. Die SWX wird in solchen Fällen eine Untersuchung einleiten und die notwendigen Massnahmen bis hin zur sofortigen Suspendierung oder Beendigung der Teilnehmerschaft einleiten. Gedeckte Leerverkäufe bleiben grundsätzlich erlaubt.

Die SWX Europe wird heute in vorliegender Angelegenheit eine Market Notice (Nr. 31) publizieren. Die Bestimmungen der Market Notice gelten mutatis mutandis ebenfalls für Teilnehmer der SWX Swiss Exchange. Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Kunden diese Verbote ebenfalls einhalten.

Im Übrigen wurde daran erinnert, dass die Vorbereitung und Weiterleitung von Gerüchten, die geeignet sind, gegen die geltenden Marktverhaltensregeln zu verstossen, ebenfalls verboten sind.

Zudem verwies die SWX auf eine Kommunikation der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) in dieser Angelegenheit.



Über SIX Swiss Exchange AG

SIX Swiss Exchange ist eine der technologisch führenden Börsen der Welt. SIX Swiss Exchange realisiert erstklassige Börsendienstleistungen und führt Teilnehmer, Emittenten und Investoren auf einem effizienten und transparenten Wertpapiermarkt zusammen. Neben der breiten Produktepalette überzeugt das integrierte, vollautomatische Handels-, Clearing- und Settlement-System.

SIX Swiss Exchange ist ein Unternehmen von SIX Group. SIX Group bietet weltweit erstklassige Dienstleistungen in den Bereichen Wertschriftenhandel und - abwicklung sowie Finanzinformationen und Zahlungsverkehr..


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Scharfe Überwachung des Verbots von ungedeckten Leerverkäufen -

Quelle: SWX Swiss Exchange | Publiziert am 19.09.08 | Aktualisiert um 16:55 Uhr


Die Pressemitteilung Scharfe Überwachung des Verbots von ungedeckten Leerverkäufen wurde publiziert von SWX Swiss Exchange am 19.09.2008 (Neunzehnter September). Die Meldung Scharfe Überwachung des Verbots von ungedeckten Leerverkäufen hat die ID News-HLP-24-343245.



Weitere Informationen und Links:

 SIX Swiss Exchange AG (Firmenporträt)
 Artikel 'Scharfe Überwachung des Verbots von ungedeckten ...' auf Swiss-Press.com




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