Swissmedic als verantwortliche Bundesbehörde lud die betroffenen Kreise zu einem weiteren Informationsaustausch und einer Aussprache ein. Die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung wurden von Swissmedic erfolgreich abgeschlossen; nun sind nebst den kantonalen Vollzugsbehörden die Tierhalter sowie die Tierärzteschaft gefordert. Diese sind für den adäquaten Einsatz von Medikamenten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb verantwortlich.
Auf Einladung von Swissmedic trafen sich Vertreter der Landwirtschaft, der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) und deren Sektionen sowie Kantonstierärzte, um aktuelle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung zu klären. Diskutiert wurden nebst der Tierarzneimittel-Vereinbarung, welche zwischen einem landwirtschaftlichen Betrieb und einer Tierarztpraxis abgeschlossen wird, sowie den amtstierärztlichen Kontrollen in Betrieben mit Nutztierhaltung, auch die neue Zusatzausbildung für Tierärztinnen und Tierärzte. Die Umsetzung der neuen Verordnungsbestimmungen schreitet planmässig voran. Die bestehende Technische Weisung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) wurde in enger Zusammenarbeit zwischen BVET und Swissmedic um die von der Tierarzneimittelverordnung geforderten Aspekte ergänzt. So konnten die bereits bestehenden Kontrollen der Kantonstierärzte zum Tierverkehr, zur Milchqualität und zum Tierarzneimitteleinsatz gezielt ergänzt werden. Zusätzliche Kontrollen werden dadurch von vornherein vermieden. Die überarbeiteten Kontrollinhalte betreffen die Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht sowie den Einsatz von Tierarzneimitteln. Neu wird auch der sachgerechte Umgang mit Tierarzneimitteln durch die Tierärzteschaft überprüft. Ein weiterer Meilenstein ist die erfolgreiche Durchführung der ersten Kurszyklen für „Fachtechnisch Verantwortliche Personen“. Mit dieser Zusatzausbildung dürfen nun rund 320 Tierärztinnen und Tierärzte bei der Verabreichung von Tierarzneimitteln über Fütterungsanlagen die von der Verordnung geforderte Verantwortung auf landwirtschaftlichen Betrieben übernehmen. Seit rund 15 Monaten ist die Tierarzneimittelverordnung in Kraft. Sie regelt den fachgerechten Einsatz von Tierarzneimitteln im Interesse der Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes. Bei Nutztieren hat der Einsatz von Medikamenten eine besondere Bedeutung, gilt es doch, Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu vermeiden.
Olivier Flechtner Abteilung Tierarzneimittel 031 322 04 62.
Wir sind die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel. Wir erfüllen unseren gesetzlichen Auftrag und arbeiten national und international mit Partnerbehörden zusammen.
Wir sorgen dafür, dass die zugelassenen Heilmittel qualitativ einwandfrei, wirksam und sicher sind. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und tragen zur Sicherung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Schweiz bei.
Die Pressemitteilung SWISSMEDIC: Swissmedic treibt die Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung weiter voran wurde publiziert von Olivier Flechtner am 12.12.2005 (Zwölfter Dezember). Die Meldung SWISSMEDIC: Swissmedic treibt die Umsetzung der Tierarzneimittelverordnung weiter voran hat die ID News-HLP-35-13382.
Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut (Firmenporträt) | |
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