Deshalb reicht die SRG SSR in ihrer Stellungnahme in verschiedenen Punkten betreffend Werbemöglichkeiten, Unterbrecherwerbung und Online-Angebot Änderungsvorschläge ein. Die SRG SSR ist sich bewusst, dass von ihr in diesen Bereichen eine vernünftige und an den Interessen der Zuschauer orientierte Regelung erwartet wird.
Die SRG SSR erwartet von der Teilrevision der RTVV vor allem, dass alle Schweizer Programmveranstalter im Werbe- und Sponsoringmarkt gegenüber den Werbefenstern der ausländischen Programmveranstalter besser bestehen können. Die Schweizer Veranstalter, insbesondere die SRG SSR, brauchen attraktive und innovationsfördernde Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, um im Wettbewerb mit der grenznahen ausländischen Konkurrenz längerfristig bestehen und den Service public sichern zu können.
Die am 1. April 2007 in Kraft getretenen neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und - Verordnung (RTVV) schiessen am Ziel vorbei, die schweizerischen Veranstalter gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu stärken. Die Entwicklung zeigt deutlich, dass das Gegenteil der Fall ist: Die lokalen Fernsehveranstalter verlieren an Werbegeldern, auch die Einnahmen der SRG-SSR-Fernsehen stagnieren oder gehen sogar leicht zurück. Dagegen floss über 50 Prozent mehr Werbegeld brutto in die Schweizer Werbefenster der ausländischen privaten Programme, ohne dass diese programmliche Mehrleistungen für den Schweizer Markt erbringen. So landet heute bereits mehr als jeder zweite Werbefranken (brutto) in diesen Werbefenstern.
Deshalb begrüsst die SRG SSR grundsätzlich die vorgesehene Liberalisierung bei der Unterbrecherwerbung, bei den Werbemöglichkeiten und im Online-Angebot, auch wenn diese nach wie vor nicht im gleichen Umfang wie für die privaten Veranstalter stattfindet. Die SRG SSR ist sich in Bezug auf die Handhabung der Unterbrecherwerbung im Programm bewusst, dass sie einerseits eine am Service public und an den Interessen der Zuschauer orientierte Regelung einhalten muss und will; andererseits ist sie auf attraktive Rahmenbedingungen angewiesen, um die Werbekunden zufrieden stellen zu können. Sie muss die Möglichkeit haben, im Rahmen des Zulässigen Werbung ins Programm integrieren zu können. Ein Mehr an kommerziellen Einnahmen entlastet auch die Gebührenzahlenden. Für die SRG SSR ist es selbstverständlich, dass Kindersendungen und Übertragungen von Gottesdiensten nicht durch Werbung unterbrochen werden dürfen.
Die SRG SSR beurteilt auch die vorgeschlagene Werberegelung für Sport und Unterhaltung als sinnvoll. Soll allerdings eine Benachteiligung der Schweizer Medienunternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz effektiv verhindert werden, dann ist das Sponsoring- und Werbeverbot für die SRG SSR im Online-Angebot aufzuheben oder zumindest auf das Nachrichten-Angebot zu beschränken.
Vor allem das junge Publikum nutzt die Medieninhalte der SRG-SSR-Radios und -Fernsehen immer stärker nicht linear. Entsprechend verschieben sich bedeutende Werbeinvestitionen immer mehr ins Internet. Attraktive und anspruchsvolle Portale, wie jene der SRG SSR, sollten nicht a priori vom Werbemarkt ausgeschlossen sein, denn die SRG SSR hat für den gesamten Schweizer Markt eine Lokomotivfunktion. Die Konkurrenz für die privaten Verlagshäuser ist heute längst nicht mehr die SRG SSR, sondern ausländische Produkte (Werbefenster, Google, Youtube usw.). Der Wettbewerb der SRG SSR mit der Schweizer Presse findet online vor allem im Bereich des Nachrichtenangebotes statt. Wenn, dann sind hier verhältnismässige Massnahmen zum Schutz der Schweizer Presse gegenüber dem Angebot der SRG SSR nachvollziehbar.
Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.
Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.
Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.
Die Pressemitteilung SRG: RTVV-Revision richtig, aber nicht ausreichend wurde publiziert von SRG am 29.10.2009 (Neunundzwanzigster Oktober). Die Meldung SRG: RTVV-Revision richtig, aber nicht ausreichend hat die ID News-HLP-7-678529.
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (Firmenporträt) | |
Artikel 'SRG: RTVV-Revision richtig, aber nicht ausreichend' auf Swiss-Press.com |
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