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SGB: Abstriche am Lohnschutz sind nicht verhandelbar




Pressemitteilung



Pressetitel

SGB: Abstriche am Lohnschutz sind nicht verhandelbar

Verfasser / Quelle

Schwei­ze­ri­scher Ge­werk­schafts­bund

Publikationsdatum

07.02.2011

Firmenporträt

Gewerkschaftsbund Schweiz


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07.02.2011, Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat heute klargestellt, dass er im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung der bilateralen Abkommen eine Schwächung der Flankierenden Massnahmen unter keinen Umständen hinnehmen wird. Er fordert vielmehr deren konsequente Anwendung.


SGB-Präsident Paul Rechsteiner stellte fest, dass die EU die Flankierenden Massnahmen kritisiert, obwohl in Verhandlungen eine Einigung gefunden worden sei (Beispiele: Kautionen, Voranmeldefristen, Verbot von Temporärarbeit aus dem Ausland). Die nunmehr neu von der EU verlangte Uebernahme von deren Rechtsentwicklung sei wegen „der katastrophal arbeitnehmerfeindlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den letzten drei Jahren (…) für das Schweizer System zum Schutz der Löhne besonders gefährlich. Wenn (…) die kommerziellen Binnenmarktfreiheiten den national verankerten Arbeitsrechten plötzlich vorangestellt werden und für die Arbeitsbedingungen neu nicht mehr wie heute in der Schweiz das sogenannte Leistungsorts-, sondern das Herkunftsortsprinzip gelten soll, würde das Fundament der flankierenden Massnahmen ausgehöhlt.“ Der Bundesrat darf deshalb in dieser Frage keine Konzessionen machen, die Gewerkschaften würden ein künftiges Verhandlungspaket mit aufgeweichtem Lohnschutz resolut bekämpfen.

Auf die mangelhafte Anwendung der Flankierenden Massnahmen verwies SGB-Chefökonom Daniel Lampart: „Bis jetzt sind trotz festgestellter Lohnverstösse zu wenig Mindestlöhne eingeführt, insbesondere in der Deutschschweiz, wo die flankierenden Massnahmen nur ungenügend angewendet werden.“ Lampart forderte u.a. Mindestlöhne auch für kleine Firmen der Reinigung und der Sicherheit, für Journalisten sowie eine rasche Allgemeinverbindlicherklärung des Temporär-GAV durch den Bundesrat.

Zudem wies Lampart auf Lücken im Instrumentarium der Flankierenden Massnahmen. Die Durchsetzung der Bussen für Entsendebetriebe aus dem Ausland kann nur in der Hälfte aller Fälle durchgesetzt werden. „Darum müssen in den GAV Kautionen eingeführt werden.“ Auf zwei weitere Lücken verwies Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti: Um die „organisierte Verantwortungslosigkeit der Subunternehmenketten zu beseitigen, muss neu die Solidarhaftung eingeführt werden.“ Damit wären auch die Generalunternehmen für die Einhaltung der korrekten Löhne verantwortlich.

Zudem brauche es zusätzliche gesetzliche Mittel, um die massive Zunahme der Scheinselbständigkeit zu korrigieren. Ambrosetti: „Die Ausdehnung des GAV auf alle Firmen des Reinigungsgewerbes bzw. die Durchsetzung der GAV-Bestimmungen bei allen Anbietern der betroffenen Branchen ist dringend nötig.“


Medienkontakt:


Schwei­ze­ri­scher Ge­werk­schafts­bund Mon­bi­joustras­se 61, Post­fach 3000 Bern 23 T.: 031 377 01 01 F.: 031 377 01 02 E.: info@​sgb.​ch

DANIEL LAMPART M.: 079 205 69 11 EWALD ACKERMANN M.: 079 660 36 14



Über Gewerkschaftsbund Schweiz

Der Schwei­ze­ri­sche Ge­werk­schafts­bund SGB ist die gröss­te Ar­beit­neh­mer­or­ga­ni­sa­ti­ on der Schweiz. In ihm sind 16 Ein­zel­ge­werk­schaf­ten zu­sam­men­ge­schlos­sen, die ins­ ge­samt rund 380'000 Mit­glie­der ver­tre­ten.

Der SGB ist kon­fes­sio­nell neu­tral und par­tei­po­li­tisch un­ab­hän­gig.

Der SGB ist auf eid­ge­nös­si­scher Ebene tätig. Das Schwer­ge­wicht sei­ner Auf­ga­ben und Kom­pe­ten­zen liegt bei der Wirt­schafts-? und So­zi­al­po­li­tik. In un­zäh­li­gen eid­ ge­nös­si­schen Kom­mis­sio­nen ver­tritt der SGB die Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­sen, eben­falls durch Ein­ga­ben und Ver­nehm­las­sun­gen an den Bun­des­rat und die Bun­des­äm­ter. Für die Volks­ab­stim­mun­gen be­schliesst der SGB die Pa­ro­len und führt Ab­stim­ mungs­kam­pa­gnen durch, lan­ciert selbst In­itia­ti­ven und er­greift ge­ge­be­nen­falls das Re­fe­ren­dum gegen Ge­set­zes­vor­la­gen.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG SGB: Abstriche am Lohnschutz sind nicht verhandelbar -

Quelle: Schwei­ze­ri­scher Ge­werk­schafts­bund | Publiziert am 07.02.11 | Aktualisiert um 10:14 Uhr


Die Pressemitteilung SGB: Abstriche am Lohnschutz sind nicht verhandelbar wurde publiziert von Schwei­ze­ri­scher Ge­werk­schafts­bund am 07.02.2011 (Siebter Februar). Die Meldung SGB: Abstriche am Lohnschutz sind nicht verhandelbar hat die ID News-HLP-7-1013074.



Weitere Informationen und Links:

 Gewerkschaftsbund Schweiz (Firmenporträt)
 Artikel 'SGB: Abstriche am Lohnschutz sind nicht ...' auf Swiss-Press.com




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