Die Einwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung ist zwischen Januar und Juni 2022 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 um 13 054 Personen auf 75 098 Personen gestiegen (+ 21 %). Aus der EU/EFTA sind 11 526 Personen mehr in die Schweiz gezogen als in der Vorjahresperiode. Die Zuwanderung aus Drittstaaten nahm um 1 528 Personen zu. Im gleichen Zeitraum haben 33 801 Ausländerinnen und Ausländer die Schweiz verlassen, 1,7 Prozent mehr als in der Vorjahresperiode. Während die Auswanderung von EU/EFTA-Staatsangehörigen um 1600 Personen zugenommen hat (+6,6 %), sind von den in der Schweiz lebenden Drittstaatsangehörigen 1022 Personen weniger weggezogen als in der Vorjahresperiode (-11,6 %).
Der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung lag mit 37 816 um 11 808 Personen höher als im ersten Halbjahr 2021. Der Wanderungssaldo der EU/EFTA-Staatsangehörigen nahm um 9234 Personen, jener der Drittstaatsangehörigen um 2574 Personen zu.
Die Entwicklungen im ersten halben Jahr 2022 widerspiegeln die ausgeprägt arbeitsmarktorientierte Zuwanderung in die Schweiz. Dies ist im Zusammenhang mit der positiven wirtschaftlichen Entwicklung nach der Aufhebung der pandemiebedingten Massnahmen und der damit einhergehenden gestiegenen Nachfrage nach Arbeitskräften zu sehen. So sank die Arbeitslosenquote in der Schweiz gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco im Juni 2022 auf tiefe 2,0% und gleichzeitig war die Zahl der offenen Stellen im ersten Quartal 2022 gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) noch nie so hoch seit Beginn dieser Zeitreihe 2003.
Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bis Ende Juni 2022 40 Prozent der Kurzaufenthaltsbewilligungen L und 43 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen B ausgeschöpft.
Zwischen Januar und Juni 2022 wurden 38 547 neue Grenzgängerbewilligungen erteilt. In der gleichen Vorjahresperiode waren es 29 279 Bewilligungen. Die Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalter betrug 155 329 Personen (Vorjahresperiode: 116 924). Meldepflichtige Kurzaufenthalte umfassen kurzfristige Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern (60 %), entsandte Arbeitnehmende (31 %) sowie selbständige Dienstleistungserbringende (9 %), die sich maximal während drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr in der Schweiz aufhalten.
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Die Pressemitteilung SEM: Ausländerstatistik 1. Halbjahr 2022 wurde publiziert von SEM am 22.08.2022 (Zweiundzwanzigster August). Die Meldung SEM: Ausländerstatistik 1. Halbjahr 2022 hat die ID News-HLP-16-1810152.
| Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt) | |
| Artikel 'SEM: Ausländerstatistik 1. Halbjahr 2022' auf Swiss-Press.com |
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