Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im März ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 314 Gesuchen (44 mehr als im Februar), die Türkei (191 Gesuche; -32), Eritrea (170 Gesuche; +20), Syrien (85 Gesuche; -22) und Algerien (80 Gesuche; -28).
Von den 1313 im März gestellten Gesuchen waren 869 Primärgesuche (Februar 2022: 843 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im März 2022 waren: Afghanistan (287, +40), die Türkei (95, unverändert), Algerien (80, -27) sowie Georgien (43, +9) und Marokko (31, -5). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch). Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im März 2022 insgesamt 1392 Asylgesuche: Es wurden 417 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 312 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 393 Personen erhielten Asyl und 309 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 13 auf 4439 zu.
Im März haben 301 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 387 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 139 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 393 Personen ersucht und 122 Personen wurden der Schweiz überstellt.
Resettlement-Programm
Im Rahmen des Resettlement-Programms sind im März 2022 158 Personen in die Schweiz eingereist. Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über ein Resettlement-Programm. Für die Jahre 2022 und 2023 hat er beschlossen, insgesamt bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Hinzu kommt ein Kontingent von 220 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des Programms 2020/2021 aufgenommen werden konnten.
Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)
Am 12. März 2022 hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert.
Bis Ende März registrierten sich in der Folge 22 383 Personen für ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 15 100 Personen der Schutzstatus S gewährt, bei 18 schutzsuchenden Personen wurde er verweigert, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Die Pressemitteilung SEM: Asylstatistik März 2022 wurde publiziert von SEM am 26.04.2022 (Sechsundzwanzigster April). Die Meldung SEM: Asylstatistik März 2022 hat die ID News-HLP-16-1808649.
Staatssekretariat für Migration SEM (Firmenporträt) | |
Artikel 'SEM: Asylstatistik März 2022' auf Swiss-Press.com |
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