Das Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter (Güterkontrollgesetz) bietet für bestimmte Güter keine genügende Möglichkeit, eine Ausfuhrbewilligung zu verweigern. Betroffen sind die besonderen militärischen Güter und die Dual-Use-Güter zur Herstellung konventioneller Waffen. Beide Güterkategorien werden zwar international vom Exportkontrollregime «Wassenaar Arrangement» kontrolliert. Letzteres nennt jedoch keine Länder, die nicht beliefert werden sollen.
Das Güterkontrollgesetz gibt dem Bundesrat die Kompetenz, internationale Entscheide umzusetzen, nicht jedoch autonome Exportkontrollmassnahmen zu treffen. Da im «Wassenaar Arrangement» keine Beschlüsse darüber bestehen, welche Länder nicht beliefert werden sollen, ist der schweizerischen Bewilligungsbehörde der Handlungsspielraum entzogen.
Die Bewilligungsbehörde hat bisher in heiklen Fällen den Exporteur davon überzeugt, auf die Ausfuhr, auch im eigenen Interesse, zu verzichten («moral suasion»). Der Vernehmlassungsentwurf sieht nun vor, dass der Bundesrat zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen im Einzelfall Bewilligungen verweigern kann.
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.
Die Pressemitteilung SECO: Vernehmlassung zur Änderung des Güterkontrollgesetzes wurde publiziert von SECO am 22.10.2008 (Zweiundzwanzigster Oktober). Die Meldung SECO: Vernehmlassung zur Änderung des Güterkontrollgesetzes hat die ID News-HLP-44-372110.
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