Eine von der Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung und dem SECO in Auftrag gegebene Befragung gibt erstmals Aufschluss über die Reintegrationschancen von Sozialhilfebezügern in den Arbeitsmarkt.
23% der repräsentativ befragten 1`529 Sozialhilfebezüger der Städte Basel, Luzern, St. Gallen, Lausanne und Biel hatten zum Zeitpunkt der Befragung (Ende 2008 bis anfangs 2009) seit mehr als sechs Monaten eine Erwerbsarbeit und bezogen keine Sozialhilfe mehr. 11% hatten zwar eine Erwerbstätigkeit gefunden, aber sich nicht ganz von der Sozialhilfe lösen können (so genannte «Working Poor»). 9% der Befragten hatten ihre Arbeit wieder verloren, 9% eine prekäre Arbeit gefunden (z.B. temporär oder auf Abruf) und weitere 28% nie eine Stelle antreten können. Die restlichen Personen bezogen keine Sozialhilfe mehr und hatten sich aus dem Erwerbsleben zurückgezogen (z.B. als IV-Bezüger).
Die Studie hat ergeben, dass sich eine erfolgreiche Reintegration in den Arbeitsmarkt vor allem auf individuelle Eigenschaften zurückführen lässt. Alter, Ausbildung, bisher erreichte berufliche Stellung, Kompetenz in der Umgangssprache am Wohnort, subjektive Einschätzung der Zukunft und der Arbeitsmarktchancen spielen eine massgebliche Rolle.
Deutlich schlechtere Reintegrationschancen haben Personen über 50 Jahre und Personen ohne abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II. Dafür verbessert eine vorherige höhere berufliche Stellung den Wiedereinstieg deutlich, ebenso wie gute Kenntnisse der Sprache des Wohnortes. Keinen Einfluss auf die Wiederintegration hat laut der Untersuchung die Nationalität oder das Geschlecht.
Dagegen verbessern die auf Reintegration zielenden Massnahmen die Chancen auf Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nicht. Es handelt sich hierbei um verfügte Beschäftigungsprogramme und um von den Ämtern selber erbrachte, unterstützende und kontrollierende Massnahmen, z.B. die Übernahme des Zahlungsverkehrs.
Die Studie zeigt auch, dass so genannte Lock-in-Effekte unbedingt zu vermeiden sind. Zum Beispiel dürfen die Massnahmen der Sozialhilfe nicht dazu führen, dass die Betroffenen sich weniger intensiv um eine Stelle bemühen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die aktivierende Sozialhilfe eine mehrfache Zielsetzung, nicht zuletzt eine solche der sozialen Integration, verfolgt.
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Die Pressemitteilung SECO: Studie zu den Integrationschancen der Sozialhilfebezüger in den Arbeitsmarkt wurde publiziert von SECO am 12.10.2009 (Zwölfter Oktober). Die Meldung SECO: Studie zu den Integrationschancen der Sozialhilfebezüger in den Arbeitsmarkt hat die ID News-HLP-28-665351.
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