Der Normalarbeitsvertrag (NAV) gemäss Artikel 360a OR soll anwendbar sein auf Arbeitsverhältnisse von Hausangestellten in privaten Haushalten mit einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber. Ausgenommen sind insbesondere Ausbildungs- und Praktikumsverhältnisse, jugendliche ,Babysitter" sowie enge Verwandte und Partner. Auch Hausangestellte in landwirtschaftlichen Haushalten fallen nicht darunter.
Mindestlöhne zwischen CHF 18.90 und CHF 22.90
Als Mindestlohn für ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung schlägt die TPK Bund einen Brutto-Lohn von CHF 18.90 in der Stunde vor. Für ungelernte Angestellte mit vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft soll der Brutto-Lohn CHF 20.50 pro Stunde betragen, und für gelernte Hausangestellte (mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis) wird ein solcher von CHF 22.90 vorgeschlagen.
Anhörung vor Erlass durch Bundesrat
Die Verfahrensbestimmungen sehen vor, dass der NAV vor dem Erlass durch den Bundesrat zu veröffentlichen ist und jedermann, der ein Interesse glaubhaft macht, dazu Stellung nehmen kann. Der Entwurf des NAV wird im Rahmen einer Anhörung Anfang 2010 im Bundesblatt veröffentlicht, sodass interessierte Personen und Kreise Stellung nehmen können. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wird das EVD die Vorschläge der TPK überprüfen und dem Bundesrat einen Antrag unterbreiten.
Studie belegt Lohnunterschreitungen bei Hausangestellten Im Jahre 2008 hatte die TPK die Arbeitsbedingungen in der Hauswirtschaft untersuchen lassen. Die von Prof. Yves Flückiger, Universität Genf, verfasste Studie kommt zum Schluss, dass die Schwellenwerte in einem grossen Teil der beobachteten Fälle unterschritten werden. Gestützt auf diese Ergebnisse sowie auf weitere Studien und Beobachtungen durch die Kantone, welche darauf hindeuten, dass vermehrt Personen aus Tieflohnländern zur häuslichen Pflege in privaten Haushalten angestellt werden, beschloss die TPK Bund am 21. November 2008, dem Bundesrat den Erlass eines NAV in der Hauswirtschaft zu beantragen.
Die TPK beauftragte eine Expertengruppe unter Beteiligung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kantone und des SECO, einen NAV-Entwurf auszuarbeiten und einen Mindestlohn vorzuschlagen. Die TPK Bund hat am 13. November 2009 über den Vorschlag der Expertengruppe beraten. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder spricht sich für den Antrag an den Bundesrat aus, die Minderheit (Arbeitgebervertreter) lehnt ihn mit der Begründung ab, dass die Löhne zu hoch angesetzt seien.
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.
Die Pressemitteilung SECO: Mindestlohn für Hausangestellte wurde publiziert von SECO am 23.11.2009 (Dreiundzwanzigster November). Die Meldung SECO: Mindestlohn für Hausangestellte hat die ID News-HLP-44-697840.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Firmenporträt) | |
Artikel 'SECO: Mindestlohn für Hausangestellte' auf Swiss-Press.com |
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