Das bestehende Kapitel über Maschinen wurde an die neue EU-Maschinenrichtlinie und die Schweizer Maschinenverordnung, welche ab dem 29. Dezember 2009 ihre Gültigkeit entfaltet, angepasst. Dabei wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Hersteller nicht auf dem Gebiet beider Vertragsparteien, sondern nur in der EU oder in der Schweiz einen Dokumentenverantwortlichen bezeichnen müssen.
Gleichzeitig wurde auch ein neues Kapitel über Aufzüge im MRA CH-EG aufgenommen und das Schweizer Recht und EU Recht als gleichwertig anerkannt. Dieses erleichtert das Inverkehrbringen von Schweizer Aufzügen in der EU und verbessert somit die Wettbewerbsposition der Schweiz. Bisher musste ein schweizerischer Aufzugshersteller, der sein Produkt in der EU auf den Markt bringen wollte, eine Konformitätsbewertungsstelle in der EU einschalten. Die daraus häufig resultierenden Doppelprüfungen schweizerischer Produkte entfallen jetzt. Neu können die Konformitätsbewertungen auch in der Schweiz bei einer im Rahmen des MRA CH-EG anerkannten Schweizer Konformitätsbewertungsstelle durchgeführt werden.
Damit profitieren auch die schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen vom MRA CH-EG: diese können nämlich neu Konformitätsbewertungen durchführen, deren Ergebnisse im ganzen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gültig sind. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung als "bezeichnete Stelle" (notified body).
Der vorliegende Entscheid ist zur Zeit nur in englischer Sprache verfügbar und wird in den Landessprachen publiziert, sobald die Übersetzungen mit der EU abgesprochen sind.
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.
Die Pressemitteilung SECO: Erweiterung und Anpassung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der EU wurde publiziert von SECO am 22.12.2009 (Zweiundzwanzigster Dezember). Die Meldung SECO: Erweiterung und Anpassung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der EU hat die ID News-HLP-44-720012.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Firmenporträt) | |
Artikel 'SECO: Erweiterung und Anpassung des Abkommens ...' auf Swiss-Press.com |
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