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SBB: Vereinbarung betreffend IW Bellinzona




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbahnen SBB

Pressetitel

SBB: Vereinbarung betreffend IW Bellinzona

Verfasser / Quelle

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Publikationsdatum

28.03.2008

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbahnen SBB


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28.03.2008, Die SBB hält am Standort Bellinzona fest und will keine Schliessung des IW Bellinzona. Gemeinsam sollen zukunftsorientierte Arbeitsplätze gesichert und entwickelt werden. Die SBB steht zu ihrer Verantwortung am Standort Bellinzona.


1. Arbeitsplätze am Standort Bellinzona

Die SBB hält am Standort Bellinzona fest und will keine Schliessung des IW Bellinzona. Gemeinsam sollen zukunftsorientierte Arbeitsplätze gesichert und entwickelt werden. Die SBB steht zu ihrer Verantwortung am Standort Bellinzona.

SBB und Arbeitnehmer wollen die in Aussicht gestellte Unterstützung von Bund, Kanton Tessin und privaten Investoren nutzen, um Beiträge zum Erhalt bzw. zur Schaffung der Arbeitsplätze am Standort Bellinzona zu erwirken.

2. Garantien seitens der SBB für die Einberufung der tavola rotonda

Die SBB gibt folgende Garantien, sofern der Streik abgebrochen und alle weiteren Vereinbarungen in diesem Dokument eingehalten werden:

Lokomotiven (durch SBB):

Ae6/6: Verbleib im IW Bellinzona bis end of life (ca. 2012) Re6/6: Verbleib im IW Bellinzona bis Ende 2012. zugehoerige Komponenten: Verbleib in Bellinzona bis Ende 2012 geschaetzter Beschaeftigungseffekt: ca. 60 Stellen (zu verifizieren) Wagenunterhalt (SBB mit Dritten):

Gruendung einer oder mehrerer Gesellschaften mit Dritten und langfristige Zusicherung Volumen mit Dritten haengen zusammen. die SBB wird sich in einem noch zu definierenden Ausmass an der zu gruendenden Gesellschaft beteiligen. Garantie: Anwendung des GAV SBB Cargo fuer alle Uebertretenden bis Ende 2010 (Ende Laufzeit GAV SBB Cargo) Anwendung GAV:

der GAV SBB Cargo findet Anwendung auf alle Mitarbeitenden in einem ordentlichen Arbeitsverhàltnis mit der SBB/SBB Cargo. die Zahl der temporaeren Mitarbeitenden wird so weit als moeglich reduziert. Die genaue Anzahl notwendiger Temporaermitarbeitender ist auf der Basis der unternehmerischen Beduerfnisse gemeinsam mit der Peko abzustimmen. Der GAV SBB Cargo findet keine Anwendung auf die temporaeren Mitarbeitenden.

3. Tavola Rotonda

Rahmenbedingungen des Bunderates:

Keine Vorbedingungen Keine Kampfmassnahmen in Bellinzona und durch Mitarbeiter von Bellinzona an anderen SBB- Standorten (Streik, streikähnliche Massnahmen, Aussperrungen) Volle Transparenz bezüglich der Entscheidgrundlagen bzw. Handlungsoptionen Vertraulichkeit während des ganzen Prozesses Leitung durch eine unabhängige, durch Bundesrat Leuenberger bestimmte Persönlichkeit

Teilnehmer an der tavola rotonda (Anzahl noch einvernehmlich zu bestimmen):

Von den Arbeitnehmenden gewählte Vertreter Vertreter der Gewerkschaften Transfair, SEV, UNIA Vertreter des Regierungsrates der Kantone Tessin und Graubünden Vertreter der SBB Vertreter des Bundes Leiter

Themen:

Offenlegung der Zahlen, Daten, Fakten durch alle Beteiligten (Entscheidgrundlagen, Alternativen, Projekte usw.) Synergien im IW Bellinzona und auf Stufe Konzern Entwicklung der Aktivitäten am Standort Bellinzona Investitionen der SBB und allfälliger Dritter

Um Pläne zu entwickeln und Einzelheiten zu regeln, braucht es ca. zwei Monate. Während dieser Zeit bleiben die Beschlüsse des VR SBB vom 6.3.2008 sistiert. Der GAV wird während dieser Zeit vollumfänglich respektiert. Eine Abweichung von der Sistierung der VR-Beschlüsse ist nur möglich, wenn dies an der tavola rotonda so beschlossen wird.

Die Projekte in Bezug auf die Instandhaltung der Wagen durch die SBB und allfällige Partner werden im Interesse der Sicherung von Auftragsvolumen und der Weiterentwicklung dieses Bereichs im Rahmen der tavola rotonda rasch an die Hand genommen.

Der Bereich des schweren Unterhalts für E-Loks in Bellinzona bleibt während dieser Zeit unberührt. Die Führung dieses Bereichs wird von einer Führungskraft der Division Personenverkehr im Mandat von SBB Cargo übernommen. In Absprache unter den Beteiligten werden weitere geeignete Massnahmen getroffen, um das Ergebnis von SBB Cargo weiter zu verbessern.

Um Voraussetzungen zu schaffen, dass möglichst viele Arbeitsplätze in Bellinzona geschaffen bzw. gehalten werden können, werden sich alle Beteiligten für eine angemessene Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und angemessene Massnahmen zur Steigerung der Produktivitàt und Wettbewerbsfàhigkeit einsetzen.

Die Ergebnisse der tavola rotonda werden in einem Dokument zusammengefasst mit allen wesentlichen Argumenten, Zahlen, Fakten und Alternativen.

Auf dieser Basis wird der VR SBB seine Entscheidungen nach strategischen und wirtschaftlichen Kriterien auf Ebene SBB Konzern überprüfen unter Berücksichtigung regionaler Rahmenbedingungen, soweit sie in Übereinstimmung sind mit den strategischen und wirtschaftlichen Interessen der SBB.

4. Weitere Regelungen

Die SBB braucht die Mitarbeitenden des IW Bellinzona. In dieser Situation sind Vergeltungsmassnahmen nicht das Ziel der SBB. Die schriftlich angekündigten Lohnkürzungen für die Streiktage werden mit dem April-Lohn verrechnet.

Die Ueberwachung der hier geregelten Punkte obliegt arbeitnehmerseitig der PeKo. Der GAV regelt im Anhang 9 die betriebliche Mitwirkung ausreichend und abschliessend.

Sozialpartner der SBB sind: SEV, Transfair, VSLF und KVöV. Während der Zeit der tavola rotonda wird die UNIA als Gesprächspartner zu Bellinzona akzeptiert. Im Gegenzug hält sich die Unia an die Regeln des GAV.

Die Mitarbeitenden des IW Bellinzona werden am 31.3.2008 die Arbeit wieder aufnehmen und mit voller Motivation und zusätzlichem Einsatz die versäumte Arbeit kompensieren.

Die Streikenden bringen das IW Bellinzona vor Arbeitsbeginn am 31.3.2008 gemäss Anweisungen der Werksleitung wieder in den ordentlichen Zustand vor Streikbeginn

Allfällige Differenzen zwischen der deutschen und der italienischen Fassung dieser Vereinbarung oder sonstige Unklarheiten werden einvernehmlich gemäss GAV geklärt.

Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn sie durch die Arbeitnehmer wirksam beschlossen und durch den VR SBB bestätigt ist.


Die Vetragsparteien


SBB AG



Über Schweizerische Bundesbahnen SBB

Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG SBB: Vereinbarung betreffend IW Bellinzona -

Quelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB | Publiziert am 28.03.08 | Aktualisiert um 15:36 Uhr


Die Pressemitteilung SBB: Vereinbarung betreffend IW Bellinzona wurde publiziert von Schweizerische Bundesbahnen SBB am 28.03.2008 (Achtundzwanzigster März). Die Meldung SBB: Vereinbarung betreffend IW Bellinzona hat die ID News-HLP-1-255393.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbahnen SBB (Firmenporträt)
 Artikel 'SBB: Vereinbarung betreffend IW Bellinzona' auf Swiss-Press.com




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