Bahnhofausbau Zürich Oerlikon: Die SBB erweitert den Bahnhof Oerlikon um die neuen Gleise 7 und 8. Damit wird die Kapazität von heute täglich 1000 auf künftig 1500 Züge erhöht. Zudem erhalten alle Perrons neu eine Länge von 420 Metern, mit Ausnahme des neuen Aussenperrons 8 (320 Meter). Der Ausbau erfolgt im Rahmen der Angebotserweiterungen durch ZEB (Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur) sowie der 4. Teilergänzung der S-Bahn Zürich. Die SBB setzt den Bahnhofausbau Zürich-Oerlikon als Teil der Projektes Durchmesserlinie Zürich (DML) um. Der 4. Abschnitt der DML, die Einbindung Oerlikon, wird durch das vorliegende Projekt ergänzt. Dank der gleichzeitigen Realisierung sind Einsparungen von rund 40 Mio. Franken möglich. Der Verwaltungsrat der SBB hat das entsprechende Vorprojekt mit geschätzten Investitionen in der Höhe von 187,5 Mio. Franken bewilligt. Die Ausbauten werden frühestens Ende 2013 in Betrieb genommen.
Bau- und Rangierfunk: Die heute im Rangier-, Bau- und Lokalfunk verwendeten Funkgeräte und -systeme sowie die hierfür notwendigen festen Anlagen müssen ersetzt werden. Für die Beschaffung von rund 4800 neuen Funkgeräten bis Ende 2012 und dazugehörenden festen Anlagen hat der Verwaltungsrat 50,2 Mio Franken bewilligt. Die handelsüblichen Endgeräte (Handys) basieren auf dem GSM-R-Standard und erlauben den Verzicht auf die bisherigen 1500 Funk- Fixstationen. Der Funkverkehr wird ab 2012 grösstenteils über das sich im Aufbau befindliche GSM-R-Netz abgewickelt. Ein zusätzliches Bediengerät vervollständigt das Funk-Equipment des Rangierdienstes, um dessen Handhabung auch mit schweren Handschuhen zu gewährleisten.
Ausbau Olten-Hammer–Luterbach-Attisholz: Für die Bewältigung des erwarteten Mehrverkehrs am Jurasüdfuss sind im Rahmen von ZEB Investitionen im Umfang von rund 87,3 Mio Franken erforderlich. Zur Steigerung der Kapazität sind zwei Überholgleise in Luterbach (je eines pro Richtung) und ein weiteres in Oensingen vorgesehen. Zudem haben auf der Strecke neun Stellwerkanlagen das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht. Der Abschluss der Arbeiten ist auf Ende 2013 vorgesehen.
HGV-Anschluss, Korridor Zürich–Winterthur: Im Rahmen des HGV-Anschluss-Gesetzes wird die Verknüpfung des Schweizer Eisenbahnnetzes mit dem europäischen Eisenbahn- Hochleistungsnetz weiter vorangetrieben. Für zwei entsprechende Vorprojekte hat der SBB Verwaltungsrat 110,2 Mio. Franken gesprochen. Davon betroffen ist einerseits die so genannte Überwerfung Hürlistein bei der Abzweigung Zürich-Flughafen/Dietlikon– Effretikon. Mit ihr werden künftig Abkreuzungskonflikte zwischen der S-Bahn Zürich und den EC-Zügen Zürich–München vermieden. Andererseits erfordert die Führung dieser Züge ein Überholungsgleis für Güterzüge im Bahnhof Winterthur am Südkopf. Die Fertigstellung beider Projekte ist spätestens auf Ende 2013 vorgesehen. Die Angebotskonzepte zu den Programmen ZEB und 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich setzen die beiden Projekte zwingend voraus.
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Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.
In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.
Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.
Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.
Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.
Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.
Die Pressemitteilung SBB: Projekte für 435 Millionen Franken genehmigt wurde publiziert von SBB am 01.09.2008 (Erster September). Die Meldung SBB: Projekte für 435 Millionen Franken genehmigt hat die ID News-HLP-1-331027.
Schweizerische Bundesbahnen SBB (Firmenporträt) | |
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