Die Etzelwerk AG, ein Kraftwerk der SBB, hat das Ingenieurbüro Rothplez Lienhard beauftragt, bei allen ihren Brücken eine statische Überprüfung durchzuführen. Die Etzelwerk ist verpflichtet, bei ihren Brücken eine Tragkraft von 16 Tonnen zu garantieren. Die Untersuchungen haben nun gezeigt, dass die Tragsicherheit bis maximal 26 Tonnen gewährleistet ist. Bei diesen Brücken muss deshalb eine neue Signalisation über das Höchstgewicht von Fahrzeugen angebracht werden.
Das Tiefbauamt des Kantons Schwyz publiziert im nächsten Amtsblatt für die Grossbach- und Steinbachbrücke eine Verkehrsbeschränkung auf 26- Tonnen-Fahrzeuge. Zudem soll ein Kreuzungsverbot für schwere Motorwagen gelten. Bei der Grossbachbrücke wird ausserdem der Gehweg durch eine Abschrankung von der Strasse getrennt. Weiter soll für den Allmigsteg und den Breitplanggsteg eine Verkehrsbeschränkung auf 8-Tonnen-Fahrzeuge signalisiert werden.
Parallel dazu haben sich der Kanton Schwyz und die Etzelwerke vertraglich geeinigt, die Grossbachbrücke voraussichtlich ab Herbst 2009 und die Steinbachbrücke ab etwa Herbst 2010 gemeinsam zu ersetzen. Die neuen Brücken sollen dereinst für den 40-Tonnen-Verkehr zugelassen sein und zusammen mit neuen Trottoirs und Fahrradweg doppelt so breit werden wie heute. Die neue Grossbachbrücke wird ausserdem gemäss dem entsprechenden Hochwasserschutzprojekt verlängert. Die Projektierung der beiden Brücken nimmt der Kanton Schwyz wahr. Die Kosten werden durch die Etzelwerk und den Kanton aufgeteilt.
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Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.
In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.
Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.
Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.
Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.
Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.
Die Pressemitteilung SBB: Neue Signalisation für Gross- und Steinbachbrücke wurde publiziert von SBB am 29.09.2008 (Neunundzwanzigster September). Die Meldung SBB: Neue Signalisation für Gross- und Steinbachbrücke hat die ID News-HLP-1-351529.
Schweizerische Bundesbahnen SBB (Firmenporträt) | |
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