Der öffentliche Verkehr bewegt am 1.-August-Wochenende die Schweiz. Die öV-Unternehmen bieten zum diesjährigen Nationalfeiertag ein spezielles Heimat-Billett: Für 15 Franken reisen Schweizerinnen und Schweizer von ihrem Wohnort irgendwo in der Schweiz heim in ihren Heimatort – und wieder zurück. Heimat-Billette sind seit dem 1. Juli 2009 im Ticket-Shop sowie an den Billettautomaten und Bahnschaltern erhältlich.
Damit alle Heimatreisenden bequem ihren Heimatort erreichen, stellen die einzelnen Verkehrsunternehmungen zusätzliche Transportkapazitäten zur Verfügung. Die SBB setzt samstags und sonntags 34 Extrazüge ein, verstärkt zahlreiche reguläre Züge mit zusätzlichen Wagen und bietet so rund 85 000 zusätzliche Sitzplätze an. Die BLS setzt ihrerseits 190 Extrazüge im Regionalverkehr ein und bietet damit rund 70 000 zusätzliche Sitzplätze an. In ihrem Haupteinsatzgebiet, dem Kanton Bern, haben die meisten Schweizerinnen und Schweizer ihren Heimatort, gefolgt von den Kantonen Zürich und Aargau. Die Extrazüge sind im Online-Fahrplan aufgeführt.
Rund 300 Gemeinden haben sich zudem der Aktion angeschlossen und bieten den Heimkehrenden Spezialaktionen an, damit diese ihre Wurzeln und Land und Leute besser kennen lernen. Die Aktivitäten reichen von Ortsbesichtigungen über Fackelumzüge bis zu gemeinsamen Wanderungen und Apéros. Die Festprogramme und Angebote der Gemeinden sind auf www.sbb.ch/heimattage aufgeführt.
Mit dem Heimat-Billett die eigenen Wurzeln entdecken.
Alles, was es für die Reise mit dem Heimat-Billett braucht, ist eine Identitätskarte oder ein Pass. Selbstverständlich sind Junior- und Enkel-Karte auch bei dieser Aktion gültig. Wer es vorzieht, etwas länger in der Heimat zu bleiben und dort zu übernachten, kann für den 2. August zu den gleichen Konditionen ein weiteres Heimatbillet für die Rückreise lösen. Das Heimat-Billett gilt für den ganzen Generalabonnement- Gültigkeitsbereich und die darin eingeschlossenen Verkehrsmittel.
Auch GA-Kunden und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung profitieren.
Die Stammkundinnen und Stammkunden mit Generalabonnements sollen bei der Aktion nicht leer ausgehen. Wer ein 1. Klasse-GA besitzt, darf am 1.-August-Wochenende eine Begleitperson mitbringen in die 1. Klasse. Die Begleitperson braucht in diesem Fall lediglich ein Heimat-Billett für 15 Franken. Und wer ein 2.-Klasse-GA besitzt, fährt an diesem Tag mit einem Heimatbillett 1. Klasse, vorausgesetzt natürlich, dass andere nicht schneller waren und nicht alle Plätze in der 1. Klasse schon besetzt sind. Auch dafür braucht es neben einem gültigen GA lediglich eine Identitätskarte, einen Pass oder einen gültigen Ausländerausweis.
Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger mit Aufenthaltsbewilligung profitieren zum Schweizer Nationalfeiertag von der Aktion: Ihnen ermöglicht das Heimat-Billett für 15 Franken eine Reise von ihrem Wohnort irgendwo in der Schweiz ins Herzen der Urschweiz an einen frei wählbaren Zielort an der Bahnstrecke zwischen Arth-Goldau und Göschenen. Auch dafür braucht es neben dem Heimat-Billett lediglich einen gültigen Ausländerausweis.
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.
Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.
In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.
Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.
Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.
Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.
Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.
Die Pressemitteilung SBB: Der öffentliche Verkehr rüstet sich für den Heimattag wurde publiziert von SBB am 27.07.2009 (Siebenundzwanzigster Juli). Die Meldung SBB: Der öffentliche Verkehr rüstet sich für den Heimattag hat die ID News-HLP-1-602568.
Schweizerische Bundesbahnen SBB (Firmenporträt) | |
Artikel 'SBB: Der öffentliche Verkehr rüstet sich für den ...' auf Swiss-Press.com |
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