Wer vom 7. April bis am 16. Mai 2015 einen Ausflug unternehmen, kommt besonders günstig zum Zug: In Kombination mit einem Abonnement oder einer Tageskarte bezahlt eine Begleitperson nur 37 Franken für ein Mitfahrbillett und reist in der gleichen Klasse einen ganzen Tag lang kreuz und quer durch die Schweiz. Das Mitfahrbillett ist auch für Tagesausflüge mit der Familie ideal. Es kann mit Junior- und Enkelkarten sowie mit bis zu vier Kinder- Tageskarten kombiniert werden. Zudem brauchen Kundinnen und Kunden kein Halbtax, um vom Mitfahrbillett profitieren zu können. Wer mit dem Mitfahrbillett unterwegs ist, spart Geld: Eine Tageskarte 2. Klasse kostet normalerweise 73 Franken, eine Tageskarte 1. Klasse 124 Franken. Im Vergleich dazu ist ein Mitfahrbillett 36 Franken bzw. 87 Franken günstiger.
Folgende Fahrausweise berechtigen zum Mitfahrbillett: GA (inkl. Abend-GA und BüGA), Tageskarte zum Halbtax (auch im Multipack), 9-Uhr-Tageskarte zum Halbtax (auch im Multipack), Monatskarte zum Halbtax, Jahres-Verbundabo.
Das Mitfahrbillett ist ein zeitlich beschränktes Angebot. Es wird vom 7. April bis 16. Mai 2015 verkauft: an jeder offiziellen Verkaufsstelle des öffentlichen Verkehrs, am Billettautomaten, online im SBB Ticket Shop und mit der SBB Mobile App.
Weitere Infos finden sich unter www.sbb.ch/das-mitfahrbillett
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.
Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.
In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.
Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.
Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.
Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.
Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.
Die Pressemitteilung SBB AG: Zu zweit in den Frühling fahren und sparen. wurde publiziert von SBB AG am 10.04.2015 (Zehnter April). Die Meldung SBB AG: Zu zweit in den Frühling fahren und sparen. hat die ID News-HLP-1-1775573.
Schweizerische Bundesbahnen SBB (Firmenporträt) | |
Artikel 'SBB AG: Zu zweit in den Frühling fahren und ...' auf Swiss-Press.com |
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