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Radio Energy: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des UVEK




Pressemitteilung



Schweizerische Bundesbehörden

Pressetitel

Radio Energy: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des UVEK

Verfasser / Quelle

Admin.ch

Publikationsdatum

18.09.2009

Firmenporträt

Schweizerische Bundesbehörden


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18.09.2009, Bern - Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Radio Energy abgewiesen. Es hat damit das Vorgehen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bei der UKW-Konzessionierung für den Raum Zürich-Glarus bestätigt. Radio Energy wird den UKW-Sendebetrieb spätestens in drei Monaten definitiv einstellen müssen. Es kann aber sein Programm weiterhin digital über DAB und über Leitungen (Kabelnetze, Internet) anbieten.


Am 31. Oktober 2008 hatte das UVEK die drei für die Region Zürich-Glarus ausgeschriebenen Konzessionen an die bisherigen Stationen Radio 24 und Radio Zürisee sowie an Radio 1 (ehemals Radio Tropic, seit Oktober 2007 im Besitz von Roger Schawinski) vergeben. Leer ausgegangen war dabei Radio Energy (zu 51 Prozent im Besitz der Ringier AG).

Gegen den Entscheid des UVEK hat Radio Energy Beschwerde eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Beurteilung der eingegangenen Konzessionsgesuche durch das UVEK bestätigt. Da der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht anfechtbar ist, stehen die künftigen UKW-Anbieter im Raum Zürich-Glarus definitiv fest.

Die Konzessionierung

Das UVEK hat im vergangenen Jahr insgesamt 41 UKW-Radio- und 13 regionale TV-Konzessionen erteilt. Die Entscheide erfolgten auf der Basis einer Ausschreibung mit klar definierten Kriterien. Die Beurteilung der Gesuche orientierte sich primär am lokalen/regionalen Leistungsauftrag, wie er im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) formuliert ist. Verlangt wird darin eine umfassende Berichterstattung über das politische, wirtschaftliche, sportliche, gesellschaftliche und kulturelle Geschehen im Versorgungsgebiet. Die Konzession wurde denjenigen Bewerbern erteilt, die einerseits die besten Voraussetzungen für qualitativen Journalismus boten (Input-Faktoren) und andererseits die umfassendsten journalistischen Leistungen im Sinne des Leistungsauftrages (Output-Faktoren) in Aussicht stellten.



Über Schweizerische Bundesbehörden

Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.

Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.

Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Radio Energy: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des UVEK -

Quelle: Admin.ch | Publiziert am 18.09.09 | Aktualisiert um 10:55 Uhr


Die Pressemitteilung Radio Energy: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des UVEK wurde publiziert von Admin.ch am 18.09.2009 (Achtzehnter September). Die Meldung Radio Energy: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des UVEK hat die ID News-HLP-28-644951.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt)
 Artikel 'Radio Energy: Bundesverwaltungsgericht bestätigt ...' auf Swiss-Press.com




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