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Presserat verlangt Deklaration: Tamedia verschleierte Politwerbung (Stellungnahme 42/2020)




Pressemitteilung



Schweizer Presserat

Pressetitel

Presserat verlangt Deklaration: Tamedia verschleierte Politwerbung (Stellungnahme 42/2020)

Verfasser / Quelle

Presserat

Publikationsdatum

13.07.2020

Firmenporträt

Schweizer Presserat


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13.07.2020, Bern (ots) - Parteien: X. c. Tamedia AG - Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung


Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Über Monate haben Tamedia- Onlinemedien neben redaktionellen Beiträgen zur Konzernverantwortungs-Initiative jeweils Werbung zur selben Initiative veröffentlicht. Für das Publikum war dabei nicht immer klar zu erkennen, dass es sich um Werbung handelte. Damit hat Tamedia den Journalisten-Kodex verletzt. Dieser verlangt, dass Werbung, falls sie nicht klar als solche zu erkennen ist, explizit als Werbung deklariert werden muss. Zumindest anfänglich fehlte in einem Teil der Publikationen diese Deklaration.

Die Werbung war für durchschnittliche Leser nicht als solche zu erkennen, weil eine Schriftart verwendet worden ist, die derjenigen für redaktionelle Texte sehr ähnlich ist. Zudem suggerierten die Begriffe "unser Dossier" und "Faktencheck", dass es sich um Zusatzinformationen der Redaktion handelt.

Laut Presserat genügte es nicht, dass die Werbung in der rechten Spalte erschienen ist und animiert war. Die meisten Leserinnen und Leser erkennen kaum, dass dies bei Tamedia nur bei Werbung der Fall ist.

Der Presserat hält Tamedia aber zugute, dass die Werbung zur Konzernverantwortungs-Initiative in späteren Versionen mit "Anzeige" oder "Werbung" angeschrieben war. Damit wurde der Journalisten-Kodex eingehalten.

Presserat ist beunruhigt

In jüngster Zeit befasst sich der Presserat immer wieder mit der Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung. Der Presserat ist beunruhigt über die zunehmend feststellbare Verschleierung von kommerziellen Inhalten. Dies schadet der Glaubwürdigkeit der Medien und damit auch ihrer kommerziellen Grundlage.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat

Conseil suisse de la presse

Consiglio svizzero della stampa

Ursina Wey

Geschäftsführerin/Directrice

Rechtsanwältin

Münzgraben 6

3011 Bern

+41 (0)33 823 12 62

info@presserat.ch

www.presserat.ch



Über Schweizer Presserat

Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.

Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.

Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Presserat verlangt Deklaration: Tamedia verschleierte Politwerbung (Stellungnahme 42/2020) -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 13.07.2020 | Aktualisiert um 10:35 Uhr


Die Pressemitteilung Presserat verlangt Deklaration: Tamedia verschleierte Politwerbung (Stellungnahme 42/2020) wurde publiziert von Presserat am 13.07.2020 (Dreizehnter Juli). Die Meldung Presserat verlangt Deklaration: Tamedia verschleierte Politwerbung (Stellungnahme 42/2020) hat die ID News-HLP-7-1801297.



Weitere Informationen und Links:

 Schweizer Presserat (Firmenporträt)
 Artikel 'Presserat verlangt Deklaration: Tamedia ...' auf Swiss-Press.com




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