Post: Verzollung: Importtipps der Post für Ferienreisende




Pressemitteilung



Die Schweizerische Post AG

Pressetitel

Post: Verzollung: Importtipps der Post für Ferienreisende

Verfasser / Quelle

Die Post

Publikationsdatum

24.07.2009

Firmenporträt

Die Schweizerische Post AG


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24.07.2009, Reisenden, die aus ihren Ferien Waren in die Schweiz schicken, bietet die Schweizerische Post eine günstige Verzollung. Teurer wird es hingegen, wenn Ferienreisende eine Spedition mit dem Transport ihrer Einkäufe beauftragen. Das gilt auch für die immer zahlreicheren Einkäufe im Internet. Wer hier auf einem Portal im europäischen Raum auf den ersten Blick ein «Schnäppchen» zu kaufen glaubt, darf zollrechtliche Vorgaben und Kosten beim Import in die Schweiz nicht vergessen.


Wenn es im Koffer plötzlich zu wenig Platz hat oder das Souvenir auf der Heimfahrt kaputtzugehen droht, dann bleibt Reisenden oftmals nichts anderes übrig, als ihre Ferieneinkäufe in die Schweiz zu schicken. Anders als bei der persönlichen Einfuhr, bei der ein Freibetrag von 300 Franken gilt, müssen solche Waren gemäss schweizerischem Zollgesetz verzollt werden. Der Empfänger in der Schweiz hat die Kosten für die Verzollung durch die Post, die Mehrwertsteuer und allenfalls je nach Produkt auch Zollgebühren zu bezahlen.

Zwei Wege möglich

Für die Einfuhr in die Schweiz hat der Absender gemäss Zollgesetz zwei Möglichkeiten: die günstige vereinfachte Postverzollung durch die traditionellen Postunternehmen, die eigens für Kleinmengen der Privatkunden geschaffen wurde. Oder die teurere kommerzielle «Privatverzollung» für Geschäftskunden und -partner, die je nachdem grössere Mengen an Gütern und nicht nur ein Kleinpaket importieren wollen. Dieses Kundensegment im kommerziellen Bereich verlangt nach besonderen Leistungen wie etwa einem höheren Versicherungsschutz, elektronischer Sendungsverfolgung, schnellem Transport, Verzollung von ganzen Paletten und Containern, was deutlich höhere Kosten im Umfang von 50 bis gar über 60 Franken pro Sendung nach sich zieht.

Günstige Postverzollung für 18 Franken

Wer als Privatkunde im Ausland den günstigeren Weg der Postverzollung wählt, muss darauf achten, dass das Paket beim nationalen Postunternehmen aufgegeben wird. Dieses Postunternehmen transportiert die Sendung bis zur Schweizer Grenze, wo es von der Schweizerischen Post übernommen, verzollt und umgehend zugestellt wird. In diesem Fall kostet die einfache Verzollung lediglich 18 Franken (Warenwert bis 500 Franken) bzw. die Vollverzollung 35 Franken (Warenwert über 500 Franken). Geschenke bis zu einem Wert von 100 Franken (ausgenommen Tabak/Alkohol) müssen nicht verzollt werden, sofern der Absender festen Wohnsitz im Ausland hat. Keine Zollabgaben werden auf dem traditionellen Postweg über die Grenze erhoben, wenn die Mehrwertsteuer aufgrund des Warenwerts weniger als 5 Franken ausmacht. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 7,6 Prozent sind somit Waren bis 66 Franken abgabefrei, bei einem Steuersatz von 2,4 Prozent (Bücher) entspricht dies Waren bis zu einem Wert von 209 Franken.

Auch für Käufe im Internet

Die Postverzollung ist auch für Käufe im Internet der günstigste Weg. Wer davon profitieren will und auf ausländischen Plattformen einkauft, sollte allerdings auch hier darauf achten, dass der Transport in die Schweiz über das nationale Postunternehmen und die Schweizerische Post erfolgt.



Über Die Schweizerische Post AG

Die Schweizerische Post ist die zweitgrösste Arbeitgeberin des Landes und ein öffentlich-rechtliches Unternehmen im Besitz der Eidgenossenschaft.

Sie hat vom Parlament im Postgesetz von 1998 den Auftrag erhalten, Bevölkerung und Wirtschaft mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs zu versorgen. Sie soll einen angemessenen Ertrag erzielen und den Unternehmenswert steigern. Zudem erwartet der Bundesrat, dass die Post eine fortschrittliche und sozial verantwortliche Personalpolitik betreibt.


Quelle:
HELP.ch


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Quelle: Die Post | Publiziert am 24.07.09 | Aktualisiert um 13:36 Uhr


Die Pressemitteilung Post: Verzollung: Importtipps der Post für Ferienreisende wurde publiziert von Die Post am 24.07.2009 (Vierundzwanzigster Juli). Die Meldung Post: Verzollung: Importtipps der Post für Ferienreisende hat die ID News-HLP-4-600614.



Weitere Informationen und Links:

 Die Schweizerische Post AG (Firmenporträt)
 Artikel 'Post: Verzollung: Importtipps der Post für ...' auf Swiss-Press.com




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