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Neuerungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und neues Versicherungsaufsichts




Pressemitteilung



Helvetia Holding AG

Pressetitel

Neuerungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und neues Versicherungsaufsichts

Verfasser / Quelle

Thomas Dudli

Publikationsdatum

31.01.2006

Firmenporträt

Helvetia Holding AG


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31.01.2006, Per 1.1.2006 treten diverse Neuerungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Kraft.


Die Helvetia Patria möchte ihre Kundinnen und Kunden umfassend und transparent über die wichtigsten Änderungen informieren.

Teilrevision Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Ziel der Teilrevision des VVG ist eine Verstärkung des Konsumentenschutzes. Das neue Gesetz erweitert die Informationspflichten der Versicherer und erhöht die Transparenz.

Die wichtigsten Neuerungen:

Die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung durch den Versicherten werden neu geregelt.Bei Auflösung des Versicherungsvertrages aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen vor Ablauf des Versicherungsjahres wird neu die «nicht verbrauchte» Prämie anteilsmässig rückerstattet. Wechselt der versicherte Gegenstand den Eigentümer, so endet der Versicherungsvertrag und geht nicht mehr wie bisher automatisch auf den Erwerber über. Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, die Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss über den wesentlichen Vertragsinhalt zu informieren (Inkrafttreten per 1.1.2007).Weitere Informationen zur Teilrevision des VVG finden Sie hier ».

Totalrevision Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Im Zentrum des neuen VAG stehen die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Versicherer sowie die Gewährleistung einer einwandfreien Geschäftstätigkeit. Die neuen Bestimmungen fordern von den Versicherern genauere Informationen über deren effektive Risiken. Durch die Totalrevision des VAG soll eine risiko- und marktgerechte Aufsicht garantiert werden.

Die wichtigsten Neuerungen:

Die erforderliche Zahlungsfähigkeit eines Versicherungsunternehmens richtet sich neu nach allen Risiken, denen ein solches Unternehmen ausgesetzt ist.Anstelle einer präventiven Produktekontrolle treten verschärfte Transparenzvorschriften. Versicherungsvermittler fallen unter die Aufsicht des Bundes.



Über Helvetia Holding AG

Helvetia hat eine lange Tradition: Sie ist in über 150 Jahren aus verschiedenen schweizerischen und ausländischen Versicherungsunternehmen zu einer erfolgreichen, internationalen Versicherungsgruppe gewachsen.

Heute verfügt Helvetia über Niederlassungen im Heimmarkt Schweiz sowie in den im Berichtsegment Europa zusammengefassten Ländern Deutschland, Italien, Österreich und Spanien.

Ebenso ist Helvetia mit dem Berichtsegment Specialty Markets in Frankreich und über ausgewählte Destinationen weltweit präsent. Schliesslich organisiert sie Teile ihrer Investment- und Finanzierungsaktivitäten über Tochter- und Fondsgesellschaften in Luxemburg und Jersey. Der Hauptsitz der Gruppe befindet sich in St.Gallen.

Helvetia ist im Leben- und im Nicht-Lebengeschäft aktiv; darüber hinaus bietet sie massgeschneiderte Specialty-Lines-Deckungen und Rückversicherungen an.

Der Fokus der Geschäftstätigkeit liegt auf Privatkunden sowie auf kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zum grösseren Gewerbe.

Die Namenaktien der Helvetia Holding werden an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG unter dem Kürzel HELN gehandelt.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Neuerungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und neues Versicherungsaufsichts -

Quelle: Thomas Dudli | Publiziert am 31.01.06


Die Pressemitteilung Neuerungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und neues Versicherungsaufsichts wurde publiziert von Thomas Dudli am 31.01.2006 (Einunddreissigster Januar). Die Meldung Neuerungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und neues Versicherungsaufsichts hat die ID News-HLP-27-14542.



Weitere Informationen und Links:

 Helvetia Holding AG (Firmenporträt)
 Artikel 'Neuerungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ...' auf Swiss-Press.com




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