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Mietrechtlicher Referenzzinssatz gesunken




Pressemitteilung



HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Pressetitel

Mietrechtlicher Referenzzinssatz gesunken

Verfasser / Quelle

HEV Hauseigentümerverband

Publikationsdatum

01.06.2012

Firmenporträt

HEV Hauseigentümerverband Schweiz


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01.06.2012, Der für Mietzinsanpassungen massgebende Referenzzinssatz ist um einen Viertelprozentpunkt gesunken. Er beträgt neu 2,25%. Der Hauseigentümerverband Schweiz empfiehlt den Vermietern, ihre Mietzinsen aufgrund der neuen Situation zu überprüfen.


Mehrere Kostenpunkte massgebend




Eine Reduktion des Referenzzinssatzes von 2,5% auf 2,25% entspricht einer Mietzinsreduktion von 2,91%. Gegen diesen Senkungsanspruch kann der Vermieter 40% der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise sowie allgemeine Kostensteigerungen aufrechnen. Diese umfassen die Steigerungen der Unterhalts und Betriebskosten (Gebühren, Wasserzinse, Versicherungen, etc.). In zahlreichen Regionen haben sich von den Schlichtungsbehörden und Mietgerichten anerkannte jährliche Pauschalen von 0,5% - 1% für die Kostensteigerungen eingebürgert. Ferner kann der Vermieter die seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommenen unfassenden Überholungen und andere wertvermehrenden Investitionen verrechnen. Sodann können im Mietvertrag oder bei der letzten Mietzinserhöhung angebrachte Vorbehalte bezüglich einer Mietzinsreserve ausgeschöpft werden.

Senkungsanspruch nur bei missbräuchlichem Ertrag


Ein Senkungsanspruch besteht gemäss Gesetz sodann nur, wenn aufgrund der Hypothekarzinsreduktion mit dem bestehenden Mietzins ein übersetzter Ertrag erzielt wird. Das Bundesgericht hat wiederholt bestätigt, dass ein Vermieter, der keinen kostendeckenden Ertrag erzielt, den Mietzins nicht senken muss. Lehnt der Vermieter aus diesem Grund ein Senkungsbegehren seines Mieters ab, so hat er in einem allfälliges Verfahren die Zulässigkeit seines Ertrags zu beweisen. Gleiches gilt, wenn sich der Vermieter insbesondere bei Altliegenschaften darauf beruft, dass der Mietzins den Rahmen der orts und quartierüblichen Mieten nicht übersteigt. Gleiches gilt, wenn sich der Vermieter insbesondere bei Altliegenschaften darauf beruft, dass der Mietzins dem orts bzw. quartierüblichen Niveau entspricht.

Einzelfall prüfen




Der Hauseigentümerverband Schweiz empfiehlt den Vermietern, ihre Mietzinsen aufgrund der aktuellen Kostensituation zu überprüfen und die Mieter zu informieren. Dadurch können unnötige Schlichtungsverfahren vermieden werden. Ergibt sich insgesamt ein Senkungsanspruch, so kann die Mietzinssenkung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (im Normalfall 3 Monate) auf den nächsten Kündigungstermin hin vorgenommen bzw. verlangt werden. Anders als eine Mietzinserhöhung welche mit einem kantonal genehmigten Formular mitgeteilt werden muss kann eine Mietzinsreduktion gemäss Mietrecht formlos erfolgen.


Medienkontakt:

HEV Hauseigentümerverband Seefeldstrasse 60 Postfach 8032 Zürich Tel: +41 44 254 90 20 Email: info@hev-schweiz.punkt.ch




Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz

Der Hauseigentümerverband Schweiz ist die Dachorganisation der Wohneigentümer und Vermieter in der Schweiz. Der Verband zählt rund 340’000 Mitglieder. Mit unseren über 100 Regional- und Kantonalsektionen sind wir überall nahe bei unseren Mitgliedern – auch bei Ihnen.

Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.


Quelle:
HELP.ch


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Quelle: HEV Hauseigentümerverband | Publiziert am 01.06.12 | Aktualisiert um 10:05 Uhr


Die Pressemitteilung Mietrechtlicher Referenzzinssatz gesunken wurde publiziert von HEV Hauseigentümerverband am 01.06.2012 (Erster Juni). Die Meldung Mietrechtlicher Referenzzinssatz gesunken hat die ID News-HLP-44-1310447.



Weitere Informationen und Links:

 HEV Hauseigentümerverband Schweiz (Firmenporträt)
 Artikel 'Mietrechtlicher Referenzzinssatz gesunken' auf Swiss-Press.com




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