Lohnerhöhungen in der Migros-Gruppe auf 1. Januar 2009




Pressemitteilung



Migros-Genossenschafts-Bund

Pressetitel

Lohnerhöhungen in der Migros-Gruppe auf 1. Januar 2009

Verfasser / Quelle

Migros

Publikationsdatum

31.10.2008

Firmenporträt

Migros-Genossenschafts-Bund


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31.10.2008, Zürich. Die Migros erhöht ihre Gesamtlohnsumme nächstes Jahr im Durchschnitt um drei Prozent. Für Mitarbeitende mit Berufsausbildung mit vier-, drei- oder zweijähriger Grundbildung werden durchschnittliche Bruttomindestlöhne von CHF 4'100.-, 3'900.- und 3'800.- (x 13) eingeführt. Der Bruttomindestlohn für Ungelernte wird auf CHF 3'700.- (x 13) erhöht. Mit diesem Lohnverhandlungsergebnis setzen die Migros und ihre Sozialpartner in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Zeichen für eine sozial verantwortungsvolle und wirtschaftlich nachhaltige Lohnpolitik im Interesse der Mitarbeitenden, Unternehmen und Volkswirtschaft.


Die Migros hat mit ihren Sozial- und Vertragspartnern - der Landeskommission der Migros- Gruppe, dem KV Schweiz und dem Metzgereipersonal-Verband der Schweiz - am 29. Oktober 2008 eine richtungsweisende Lohnvereinbarung getroffen, die innerhalb der Migros-Gruppe rund 50 Unternehmen betrifft, in denen knapp 80'000 Beschäftigte in 29 verschiedenen Branchen tätig sind.

Für Mitarbeitende mit Berufsausbildung wurden durchschnittliche Bruttomindestlöhne von CHF 4'100.- bei vierjähriger, CHF 3'900.- bei dreijähriger und CHF 3'800.- bei zweijähriger Grundbildung festgelegt. Damit unterstreicht die Migros, die mit über 3'250 Lernenden die grösste private Ausbildnerin in der Schweiz ist, ihr Engagement für die Förderung der Berufslehre. Dafür wurde ihr unlängst der Hans-Huber-Preis verliehen.

Der Bruttomindestlohn in der Migros-Gruppe für zwanzigjährige, vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende ohne Berufsausbildung wird auf CHF 3'700.- erhöht.

Nachdem die effektiven Bruttomindestlöhne der Migros-Mitarbeitenden im Zuge eines kontinuierlichen, nominalen und realen Wachstums der Löhne (seit 2001: 17.5 % nominell / 10.5 % real) stetig gestiegen sind und der bisherige Bruttomindestlohn immer mehr an praktischer Bedeutung verloren hat, wird mit der Anhebung des Bruttomindestlohnes auf CHF 3'700.- ein weiterer grosser Schritt gemacht. Dieser Bruttomindestlohn wird 13mal ausgerichtet, was auf der Basis eines Jahres bzw. von zwölf Monaten einen monatlichen Bruttomindestlohn von CHF 4'000.- ergibt. Mitarbeitende in unteren Lohnsegmenten und Frauen werden - unabhängig davon, ob sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind - überdurchschnittlich von der Anhebung des Bruttomindestlohnes profitieren.

Darüber hinaus wird die Gesamtlohnsumme im Rahmen einer Bandbreite von 2.8 bis 3.3 Prozent um durchschnittlich drei Prozent erhöht. Die konkrete Erhöhung der Bruttolohnsumme im einzelnen Unternehmen wird von den internen Sozialpartnern mit der jeweiligen Geschäftsleitung unter Berücksichtigung des bisherigen und künftigen Geschäftsganges sowie der wirtschaftlichen und regionalen Gegebenheiten vereinbart. Sie können zudem einen höheren Bruttomindestlohn vereinbaren. In einzelnen Unternehmen kann ausnahmsweise auch ein tieferer Bruttomindestlohn vereinbart werden. Die Lohnerhöhung bei der einzelnen Mitarbeiterin und beim einzelnen Mitarbeiter erfolgt individuell nach Funktion und Leistung.

Die Gesamtlohnsumme der ganzen Migros-Gruppe über alle Mitarbeitenden, Unternehmen und Branchen hinweg erhöht sich durch dieses Lohnpaket um weit über 130 Mio. Franken, die an die Mitarbeitenden und so in den volkswirtschaftlichen Kreislauf fliessen werden. Migros hat ihre Lohnsumme damit seit 2001 insgesamt um rund 700 Mio. Franken oder über 20 Prozent erhöht.

Mit diesem Lohnverhandlungsergebnis stellen die Migros und ihre Sozialpartner unter Beweis, was eine konstruktive und faire Sozialpartnerschaft auch unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zukunftsgerichtet für Mitarbeitende, Unternehmen und Wirtschaft zu leisten vermag.



Über Migros-Genossenschafts-Bund

Die Migros gehört zu den grössten Detailhändlern der Schweiz. Konsumenten und Konsumentinnen finden in den zahlreichen Verkaufsstellen die Produkte für den täglichen Gebrauch.

Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) mit Sitz in Zürich nimmt verschiedene Aufgaben innerhalb der Migros wahr.

Der MGB bildet gemeinsam mit den zehn Migros-Genossenschaften, der Eigenindustrie, den Dienstleistungsunternehmen sowie den weiteren zugehörigen oder nahe stehenden Betrieben, Organisationen und Stiftungen die Migros-Gruppe.

Die wichtigsten Organe des MGB sind die Delegiertenversammlung, die Verwaltung (Verwaltungsrat) und die Generaldirektion.


Quelle:
HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Lohnerhöhungen in der Migros-Gruppe auf 1. Januar 2009 -

Quelle: Migros | Publiziert am 31.10.08 | Aktualisiert um 09:55 Uhr


Die Pressemitteilung Lohnerhöhungen in der Migros-Gruppe auf 1. Januar 2009 wurde publiziert von Migros am 31.10.2008 (Einunddreissigster Oktober). Die Meldung Lohnerhöhungen in der Migros-Gruppe auf 1. Januar 2009 hat die ID News-HLP-25-382338.



Weitere Informationen und Links:

 Migros-Genossenschafts-Bund (Firmenporträt)
 Artikel 'Lohnerhöhungen in der Migros-Gruppe auf 1. Januar ...' auf Swiss-Press.com




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