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Konsumentenschutz fordert: Bund soll zu Unrecht einkassierte Mehrwertsteuern auf Radio- und Fernsehgebühren verzinsen




Pressemitteilung



Stiftung für Konsumentenschutz

Pressetitel

Konsumentenschutz fordert: Bund soll zu Unrecht einkassierte Mehrwertsteuern auf Radio- und Fernsehgebühren verzinsen

Verfasser / Quelle

Stiftung für Konsumentenschutz

Publikationsdatum

17.04.2019

Firmenporträt

Stiftung für Konsumentenschutz


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17.04.2019, Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung über das neue «Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen» gestartet. Damit sollen alle Haushalte, die der Radio- und Fernsehabgabe unterliegen, pauschal mit 50 Franken für die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer im Zeitraum von 2010 bis Frühjahr 2015 entschädigt werden. Der Konsumentenschutz und seine Allianz-Partner FRC und ACSI begrüssen grundsätzlich das Gesetz, fordern jedoch eine Verzinsung der Rückerstattungssumme.


Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung für das neue «Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen» gestartet. Dieses Gesetz ist nötig, um die in der Vergangenheit zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehabgaben pauschal an die Haushalte zurückzuerstatten.

Das Bundesgericht hiess im November 2018 vier Musterklagen des Konsumentenschutzes und seiner beiden Partnerorganisationen FRC und ACSI auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer gut. Das zuständige Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) entschied daraufhin, alle gebührenpflichtigen Haushalte in der Schweiz zu entschädigen.

Der Anspruch auf Rückerstattung wird nicht für jeden Haushalt einzeln berechnet, sondern mit pauschal 50 Franken abgegolten, was einer gesetzlichen Grundlage bedarf.

Der Konsumentenschutz und seine Partner begrüssen daher grundsätzlich das neue Gesetz, fordern aber das der Rückerstattungsanspruch nicht bloss auf den zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuern beruht, sondern eine Verzinsung dieser Summe beinhaltet: «Das Bundesgericht hat bei den vier Musterklagen entschieden, dass die zurückgeforderte Mehrwertsteuer verzinst werden muss.

Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass sich der Pauschalbetrag aus der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer plus Zinsen errechnet», sagt Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin des Konsumentenschutzes.

Das Bundesgericht hatte in seinem Urteil vom 2. November 2018 den Anspruch auf Rückerstattung auf den Zeitraum von 1. Januar 2010 bis 15. Juni 2015 begrenzt. Ansprüche vor 2010 sind verjährt, Ansprüche nach Frühjahr 2015 sind nicht gerechtfertigt, da die Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erhoben wurde.

Anstelle einer Auszahlung soll die Rückerstattung der Mehrwertsteuern mittels einer Gutschrift auf der Radio- und Fernsehabgabe (Serafe) erfolgen. Die Gutschrift erfolgt frühestens 2020, vorbehalten, dass das Parlament die notwendige gesetzliche Grundlage erlässt.


Medienkontakt:


Stiftung für Konsumentenschutz
Tel: 031 370 24 24
info@konsumentenschutz.ch



Über Stiftung für Konsumentenschutz

Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.


Quelle:
HELP.ch


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Quelle: Stiftung für Konsumentenschutz | Publiziert am 17.04.19 | Aktualisiert um 11:19 Uhr


Die Pressemitteilung Konsumentenschutz fordert: Bund soll zu Unrecht einkassierte Mehrwertsteuern auf Radio- und Fernsehgebühren verzinsen wurde publiziert von Stiftung für Konsumentenschutz am 17.04.2019 (Siebzehnter April). Die Meldung Konsumentenschutz fordert: Bund soll zu Unrecht einkassierte Mehrwertsteuern auf Radio- und Fernsehgebühren verzinsen hat die ID News-HLP-44-1796273.



Weitere Informationen und Links:

 Stiftung für Konsumentenschutz (Firmenporträt)
 Artikel 'Konsumentenschutz fordert: Bund soll zu Unrecht ...' auf Swiss-Press.com




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