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Internationaler Verein für Gerechtigkeit - Der Gemeinderat Walenstadt in der Kritik von Behörden und Stimmbürgern




Pressemitteilung



peace academy society

Pressetitel

Internationaler Verein für Gerechtigkeit - Der Gemeinderat Walenstadt in der Kritik von Behörden und Stimmbürgern

Verfasser / Quelle

Internationaler Verein für Gerechtigkeit

Publikationsdatum

17.04.2023

Firmenporträt

peace academy society


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17.04.2023, Walenstadt (ots) - In letzter Zeit wurde in diversen Medien wiederholt über das Strafverfahren (wofür wie üblich zunächst die Unschuldsvermutung gilt) wegen Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung im Amt sowie Unterdrückung von Urkunden gegen den gesamten Gemeinderat von Walenstadt samt Gemeindepräsident, Angelo Umberg, und Gemeinderatsschreiber wie auch über das Disziplinarverfahren der Regierung des Kantons St. Gallen gegen die Gemeinderatsmitglieder berichtet - zuletzt auch in der Ausgabe des "Sarganserländers" vom 12. April 2023. Stets stellten die Beschuldigten (auch wieder in der erwähnten Ausgabe des "Sarganserländers") die Sachlage so dar, als könnten sie wegen des Amtsgeheimnisses nichts sagen.


Der Internationale Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre weist darauf hin, dass dies nicht zutrifft. Denn zum einen sind die wesentlichen Gerichtsentscheide bereits publik und wurden schon öffentlich diskutiert. Insbesondere sind der Verwaltungsgerichtsentscheid des Kantons St. Gallen B 2016/21, B 2016/22 vom 26. September 2018 und der Entscheid des Baudepartements 84/2021 vom 17. Dezember 2021 auf der Publikationsplattform des Kantons St. Gallen kostenfrei über das Internet zugänglich. Dass der Gemeinderat hier überhaupt nichts sagen dürfe, trifft also nicht zu. Im Übrigen hatte der Gemeinderat mehr als genug Zeit, um sich gemäss Art. 320 Abs. 2 StGB bei der vorgesetzten Behörde vom Amtsgeheimnis zu befreien.

Zum andern haben die beschuldigten Gemeinderatsmitglieder in Tat und Wahrheit gar keine glaubwürdigen Argumente zu den Vorwürfen. Deswegen entschied die Anklagekammer am 2. Februar 2022 gegen die Beschuldigten (E. II. 11.): "Zusammengefasst ist damit die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Angezeigten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Unterdrückung von Urkunden sowie der Urkundenfälschung im Amt zu erteilen."

Kommt hinzu, dass alle Mitglieder des Gemeinderates gegenüber der Anklagekammer sechsmal Wort für Wort dieselbe Stellungnahme zu den strafrechtlichen Vorwürfen eingereicht haben, was eine augenfällige, gerade belastende Absprache zeigt. Der Gemeinderat versucht offensichtlich ein gemeinsames Narrativ zu kreieren und zu kontrollieren. Folglich schrieb die Anklagekammer in deren Entscheid in E. I. 5.: "Die Angezeigten wiederum nahmen mit je gleichlautenden Vernehmlassungen vom 6. Januar 2022 zur Ermächtigungssache Stellung und trugen (unter Kosten- und Entschädigungsfolge) auf Nichterteilung der Ermächtigung an (act. 21 bis 26)."

Um nur zwei Beispiele zu nennen, wurde der Gemeinderat von der Anklagekammer u.a. ausdrücklich für Folgendes kritisiert (E. II. 5.):

"Vorliegend ist seit Jahren rechtskräftig entschieden, dass die Mauer sowohl hinsichtlich ihrer Höhe als auch ihrer Grenzverletzung korrigiert werden muss. Trotz zahlreicher Verfügungen wurden die erforderlichen Korrekturen durch die Angezeigten bisher nicht durchgesetzt. Es ist daher auch diesbezüglich die Ermächtigung zur Eröffnung von Strafverfahren zu erteilen."

Auch haben die Mitglieder des Gemeinderats zugunsten von ihnen nahestehenden Bürgern Tatsachen als wahr bezeugt, von denen sie aber gar keine eigene Kenntnis haben konnten. Die Anklagekammer schrieb (E. II. 9):

"Den Angezeigten ist aber in tatsächlicher Hinsicht zumindest vorzuhalten, dass sie in ihrer Verfügung Tatsachen als richtig bezeichnen bei deren Entstehung sie noch gar nicht im Amt waren und folglich auch keine konkrete Kenntnis davon haben dürften."

Auch die Darstellung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) von Walenstadt in der Ausgabe des "Sarganserländers" vom 12. April 2023 trifft nicht zu. Die GPK schrieb, dass sie nur wesentliche Sachverhalte prüfen könne, und daher werde der Bericht der GPK zur Jahresrechnung allgemein abgefasst.

Wenn aber schon der Regierungsrat des Kantons ein Disziplinarverfahren gegen die Mitglieder des Gemeinderats eröffnet und die Anklagekammer für schwerwiegende Straftaten die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt, dann kann die kommunale GPK die Sachlage nicht so darstellen, als sei sie nicht wesentlich! Dass die GPK hier also bewusst die Augen verschliesst, spricht gegen sie.

Gemäss Art. 20 Abs. 3 des Gemeindegesetztes des Kantons St. Gallen prüft eine GPK "die Amtsführung von Rat und Verwaltung und übt die Rechnungskontrolle aus." Siehe auch das GPK-Handbuch des Kantons St. Gallen, S. 5: "Ausserdem bezweckt die Geschäftsprüfung: die Aufdeckung von bereits erfolgten Fehlern und Unregelmässigkeiten (detektive Wirkung)."

Dieser Aufgabe ist die GPK-Walenstadt klarerweise nicht nachgekommen, da sie bewusst wesentliche Sachverhalte ausblendet. Schliesslich fällt auch auf, dass die massive Kostenüberschreitung des Obstadt-Schulhauses und die millionenhohe Verschwendung öffentlicher Gelder im Zusammenhang mit der RivaCare AG von der GPK ebenso nicht thematisiert wurden.

Schliesslich kommt noch hinzu, dass all diese Punkte - massive Kostenüberschreitung, Vernichtung von Planungsarbeiten im Wert von CHF 1,7 Mio., Rechtsbeugung bezüglich Bauordnung etc. - alles auch Haftungsfälle sind und es gemäss Art. 100 Abs. 2 des Gemeindegesetzes des Kantons St. Gallen gerade Aufgabe der GPK wäre, Schadenersatzklage gegen die Verantwortlichen zu erheben, wogegen die GPK hier leider alles schönredet und durchwinkt.

Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre

Pressekontakt:



Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre
Dr. Assad Ghaemmaghami
info@peace-academy-society.org
Tel. +41 81 710 21 21



Über peace academy society

Die Internationale Akademie für Humanwissenschaften und Kultur (Walenstadt und Zürich, Schweiz) und ihre Institute – Psychologisches Institut für Friedensforschung und Friedenserziehung und Psychologisches Beratungs- und Forschungsinstitut für Sexualität, Ehe und Familie, welche beide 1988 gegründet wurden – bieten Laien und Fachleuten Weiterbildungskurse und Seminare sowie psychologische Beratung und Psychotherapie an. Die Akademie offeriert auch ganzheitliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen in Pädagogik, Friedenserziehung, Psychologie, Friedensstudien, Psychologie und Recht, Beratung und Psychotherapie.

Die Kurse unterstreichen die grundlegende Bedeutung der Liebe in allen Lebensbereichen und für den Aufbau einer humanen Gesellschaft. Die Psychologie der Erkenntnis- und Liebesfähigkeit, welche die Akademie repräsentiert, trägt zur Lernfreude bei, stärkt menschliche Beziehungen und zeigt Wege zur Konfliktlösung und zum Frieden auf. Neben ihren Kursen, Seminaren und Projekten ermöglicht die Akademie psychologische und psychotherapeutische Hilfe für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen sowie für Ehen und Familien. Die Akademie befasst sich u.a. auch mit interkultureller Verständigung und der Herausforderung des Aufbaus einer Kultur des Lernens und des Friedens. Sie bietet den jeweiligen Bedürfnissen entsprechende Friedensprojekte für Familien, Schulen, Institutionen und Gemeinden an.

Wissenschaftliche Forschungen haben die Erfahrung aus der Praxis bestätigt, dass es selbst bei ernsten körperlichen Beschwerden und Erkrankungen von Nutzen ist, neben der medizinischen Betreuung ebenso von einer Psychotherapie Gebrauch zu machen. Denn Körper und Seele sind eng miteinander verbunden. Eine gelungene Psychotherapie hat viele positive Folgen auf Partnerschaft, Familie, Gesundheit und Arbeitssituation, was mehr Lebensqualität bedeutet. Dies nicht zuletzt deshalb, weil eine gute Psychotherapie Ängste und Stress abbaut und die Fähigkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen und Beziehungen aufzubauen, stärkt.

Das Verhältnis Klient-Therapeut ist durch gegenseitigen Respekt, durch Wohlwollen und Ehrlichkeit gekennzeichnet. Als Vertrauensverhältnis setzt es absolute Offenheit des Klienten und Verschwiegenheit des Therapeuten voraus. Psychotherapie und Lehranalyse sind Lern- und Entwicklungsprozesse. In diesen Prozessen werden Erkenntnis- und Liebesfähigkeit gestärkt und integriert, was negative Persönlichkeitsaspekte überwindet und Ressourcen freisetzt. Dazu braucht es natürlich Disziplin, Zeit und Geduld.



Quellen:
news aktuell   HELP.ch


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Internationaler Verein für Gerechtigkeit - Der Gemeinderat Walenstadt in der Kritik von Behörden und Stimmbürgern -

Quelle: news aktuell | Publiziert am 17.04.2023 | Aktualisiert um 08:14 Uhr


Die Pressemitteilung Internationaler Verein für Gerechtigkeit - Der Gemeinderat Walenstadt in der Kritik von Behörden und Stimmbürgern wurde publiziert von Internationaler Verein für Gerechtigkeit am 17.04.2023 (Siebzehnter April). Die Meldung Internationaler Verein für Gerechtigkeit - Der Gemeinderat Walenstadt in der Kritik von Behörden und Stimmbürgern hat die ID News-HLP-44-1813231.



Weitere Informationen und Links:

 peace academy society (Firmenporträt)
 Artikel 'Internationaler Verein für Gerechtigkeit - Der ...' auf Swiss-Press.com




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